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Art. 27

Fassungen
ab 01.01.1995 — BGBl. Nr. 1/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 27 heute01.01.1995 BGBl. Nr. 1/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 27

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 1/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Text

TEIL römisch sechs

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel römisch 27

Zurücknahme von Handelsvorteilen

Ein Mitglied kann die nach diesem Abkommen vorgesehenen Handelsvorteile zurücknehmen:

  1. Litera a
    wenn es im Falle der Erbringung einer Dienstleistung feststellt, daß die betreffende Dienstleistung aus einem Gebiet eines Nichtmitglieds stammt oder im Gebiet eines Nichtmitglieds oder von einem Mitglied erbracht wird, gegenüber welchem das WTO-Abkommen durch das die Handelsvorteile zurücknehmende Mitglied nicht angewendet wird;
  2. Litera b
    wenn es bei der Erbringung einer Seeverkehrsdienstleistung feststellt, daß die Dienstleistung erbracht wird von:
    (i) einem Schiff, das nach den Gesetzen eines Nichtmitglieds
    oder eines Mitglieds, auf welches das WTO-Abkommen durch das die Handelsvorteile zurücknehmende Mitglied nicht angewendet wird, registriert ist, und
    (ii) einem ein Schiff ganz oder teilweise nutzenden Betreiber,
    der jedoch einem Nichtmitglied oder einem Mitglied angehört, gegenüber welchem das WTO-Abkommen durch das die Handelsvorteile zurücknehmende Mitglied nicht angewendet wird;
  3. Litera c
    wenn es bei einer die Dienstleistung er bringenden juristischen Person feststellt, daß sie kein Erbringer von Dienstleistungen eines anderen Mitglieds ist oder daß sie ein Erbringer von Dienstleistungen eines Mitglieds ist, gegenüber welchem das WTO-Abkommen durch das die Handelsvorteile zurücknehmende Mitglied nicht angewendet wird.

Gesetzesnummer

10007663

Dokumentnummer

NOR12085331

Alte Dokumentnummer

N5199544812J