Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 8/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 113/2000Bundesgesetzblatt Nr. 8 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Marktnotierungen
§ 2. Öffentliche Märkte und sonstige Stellen, die über das erste Anbieten und den ersten Verkauf von Fischereierzeugnissen nach dem Eintreffen in den Europäischen Gemeinschaften amtliche oder für gesetzliche Zwecke bestimmte Preisnotierungen oder Preisfeststellungen vornehmen, haben ihren Notierungen oder Feststellungen die Frische- und Größenklassen zugrunde zu legen, die in der Verordnung (EWG) Nr. 103/76 des Rates vom 19. Jänner 1976 über gemeinsame Vermarktungsnormen für bestimmte frische oder gekühlte Fische (ABl. EG Nr. L 20 S. 29) in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EWG) Nr. 104/76 des Rates vom 19. Jänner 1976 zur Festlegung gemeinsamer Vermarktungsnormen für Garnelen der Gattung Crangon (ABl. EG Nr. L 20 S. 35) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind. Paragraph 2, Öffentliche Märkte und sonstige Stellen, die über das erste Anbieten und den ersten Verkauf von Fischereierzeugnissen nach dem Eintreffen in den Europäischen Gemeinschaften amtliche oder für gesetzliche Zwecke bestimmte Preisnotierungen oder Preisfeststellungen vornehmen, haben ihren Notierungen oder Feststellungen die Frische- und Größenklassen zugrunde zu legen, die in der Verordnung (EWG) Nr. 103/76 des Rates vom 19. Jänner 1976 über gemeinsame Vermarktungsnormen für bestimmte frische oder gekühlte Fische Amtsblatt EG Nummer L 20 Seite 29) in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EWG) Nr. 104/76 des Rates vom 19. Jänner 1976 zur Festlegung gemeinsamer Vermarktungsnormen für Garnelen der Gattung Crangon Amtsblatt EG Nummer L 20 Seite 35) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind.
Dokumentnummer
NOR12085471
Alte Dokumentnummer
N5199545103J