Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 6
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 45/1995Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1995,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Gebiete im Sinne des Ziels Nr. 6 sind grundsätzlich Regionen des NUTS-II-Niveaus mit einer Bevölkerungsdichte von 8 Einwohnern je Quadratkilometer oder weniger oder gehören zu solchen Regionen. Darüber hinaus kann sich die Gemeinschaftshilfe vorbehaltlich der Vorschriften über die Bevölkerungsdichte auch auf kleinere angrenzende und benachbarte Gebiete erstrecken, die das gleiche Kriterium der Bevölkerungsdichte erfüllen.
Diese Regionen und Gebiete, in diesem Protokoll „Regionen'' des Ziels Nr. 6 genannt, sind in Anhang I aufgeführt. Diese Regionen und Gebiete, in diesem Protokoll „Regionen'' des Ziels Nr. 6 genannt, sind in Anhang römisch eins aufgeführt.
Dokumentnummer
NOR12085740
alte Dokumentnummer
N5199545674J