Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.01.1995 — BGBl. Nr. 45/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.01.1995 BGBl. Nr. 45/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 10

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1995,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 45/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

Im Rahmen der Europäischen Union gilt folgendes:

  1. Ziffer eins
    Die in der österreichischen Rechtsordnung enthaltenen und im Anhang zu diesem Protokoll aufgelisteten spezifisch österreichischen Ausdrücke der deutschen Sprache haben den gleichen Status und dürfen mit der gleichen Rechtswirkung verwendet werden wie die in Deutschland verwendeten entsprechenden Ausdrücke, die im Anhang aufgeführt sind.
  2. Ziffer 2
    In der deutschen Sprachfassung neuer Rechtsakte werden die im Anhang genannten spezifisch österreichischen Ausdrücke den in Deutschland verwendeten entsprechenden Ausdrücken in geeigneter Form hinzugefügt.

Gesetzesnummer

10007687

Dokumentnummer

NOR12085775

Alte Dokumentnummer

N5199545713J