Kurztitel
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Text
ANHANG VANHANG römisch fünf
ERSTES FORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSPROGRAMM
GEMÄSS ARTIKEL 215 DES VERTRAGS
I. Programm der Gemeinsamen Forschungsstellerömisch eins. Programm der Gemeinsamen Forschungsstelle
Laboratorien, Ausrüstungen und Infrastruktur
Die Gemeinsame Forschungsstelle umfaßt:
allgemeine Laboratorien für Chemie, Physik, Elektronik und Metallurgie
besondere Laboratorien für folgende Gebiete:
Isotopentrennung für andere Elemente als Uran 235 (dieses Laboratorium wird mit einer elektromagnetischen Trennanlage mit hoher Trennleistung ausgerüstet)
ein mit einem eigenen Versuchsreaktor ausgestattetes, auf Kernmessungen spezialisiertes Normungsbüro für die Dosierung von Isotopen sowie die absoluten Messungen der Strahlungen und der Neutronenabsorption
Dokumentation, Information und Unterricht
Die Gemeinsame Forschungsstelle wird insbesondere auf folgenden Gebieten für einen umfassenden Informationsaustausch Sorge tragen:
Rohstoffe: Methoden für die Schürfung, Gewinnung, Konzentrierung, Umwandlung, Verarbeitung usw.
auf die Kernenergie angewandte Physik
physikalische Chemie der Reaktoren
Aufbereitung radioaktiver Stoffe
Verwendung der Radioelemente
Die Gemeinsame Forschungsstelle wird Fachkurse, insbesondere für die Ausbildung von Prospektoren und die Verwendung der Radioelemente, veranstalten.
Die in Artikel 39 genannte Abteilung für Dokumentation und Studium der Fragen des Gesundheitsschutzes wird die erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zusammenstellen.
Nach Inkrafttreten dieses Vertrags wird eine Sachverständigengruppe eingesetzt. Sie richtet nach einem Vergleich der Programme der Mitgliedstaaten innerhalb kürzester Frist geeignete Empfehlungen an die Kommission über die auf diesem Gebiet zu treffende Auswahl und die Einzelheiten für deren Durchführung.
Vorgesehen ist die Schaffung von drei oder vier Prototypen schwacher Leistung und die Beteiligung - etwa mit Lieferung von Brennstoffen und Moderatoren - an mehreren Leistungsreaktoren.
Der Gemeinsamen Forschungsstelle muß möglichst bald ein Hochflußreaktor mit schnellen Neutronen für die Materialprüfung unter Bestrahlung zur Verfügung stehen.
Vorbereitende Untersuchungen hierfür werden unmittelbar nach Inkrafttreten dieses Vertrags durchgeführt werden.
Der Hochflußreaktor wird mit ausgedehnten Versuchsräumen und geeigneten Betriebslaboratorien ausgestattet.
II. Forschungen, die aufgrund von Verträgen außerhalb der
Forschungsstelle durchgeführt werdenrömisch zwei. Forschungen, die aufgrund von Verträgen außerhalb der, Forschungsstelle durchgeführt werden
Gemäß Artikel 10 wird ein bedeutender Teil der Forschungen aufgrund von Verträgen außerhalb der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführt. Diese Forschungsverträge können folgendermaßen gestaltet werden:
Forschungen zur Ergänzung der Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle werden auf dem Gebiet der Kernfusion, der Isotopentrennung anderer Elemente als Uran 235, der Chemie, Physik, Elektronik, Metallurgie und Radiobiologie betrieben.
Die Forschungsstelle kann erwirken, daß ihr Versuchsräume in den Hochflußreaktoren der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.
Die Gemeinsame Forschungsstelle kann sich der besonderen Einrichtungen der gemäß Kapitel 5 zu schaffenden gemeinsamen Unternehmen in der Weise bedienen, daß sie ihnen bestimmte Forschungen allgemeinwissenschaftlicher Art durch Vertrag überträgt.
AUFGLIEDERUNG
der zur Durchführung des Forschungs- und Ausbildungsprogramms
erforderlichen Ausgaben
NACH GROSSEN POSTEN
(in Millionen EZU-Rechnungseinheiten)
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AUS- BE- AUS- INS-
RÜSTUNG TRIEB *1) RÜSTUNG GESAMT
u.o.
Betrieb
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I. GEMEINSAME FORSCHUNGSSTELLE
1. Laboratorien, Ausrüstungen und
Infrastruktur:
a) Allgemeine chemische,
physikalische,
elektronische und
metallurgische
Laboratorien 12 )
b) Besondere Laboratorien: )
Kernfusion 3,5 ) 1. Jahr
) 1,3
Isotopentrennung )
(außer U 235) 2 ) 2. Jahr
) 4,3
Schürfung und Mineralogie 1 ) 3. Jahr
) 6,5
c) Zentralbüro für )
Kernmessungen 3 ) 4. Jahr
) 7,4
d) Andere Ausrüstungen der )
Forschungsstelle und ihrer ) 5. Jahr
Nebenstellen 8 ) 8,5
--------
28
e) Infrastruktur 8,5
------
38 66
( 1. Jahr
( 0,6
( 2. Jahr
( 1,6
2. Dokumentation, Information ( 3. Jahr
und Ausbildung ( 1,6
1 ( 4. Jahr
( 1,6
( 5. Jahr
( 1,6
( ---------
( 7 8
3. Reaktor-Prototypen: )
Sachverständigengruppe für die )
Auswahl der Prototypen ) 1. Jahr
) 0,7
Programm ) 59,3 *2) 60
4. Hochflußreaktor:
Reaktor 15 )
Laboratorium 6 ) 4. Jahr
) 5,2
Erneuerung der Ausrüstung 3 ) 5. Jahr
) 5,2
---- ) ---------
24 ) 10,4 34,4
II. AUFGRUND VON VERTRÄGEN
AUSSERHALB DER
FORSCHUNGSSTELLE
DURCHGEFÜHRTE FORSCHUNGEN
1. Ergänzungen
der Arbeiten der
Forschungsstelle:
a) Chemie, Physik, Elektronik,
Metallurgie 25
b) Kernfusion 7,5
c) Isotopentrennung (außer U 235) 1
d) Radiobiologie 3,1
2. Miete für Räume in Hochflußreaktoren
der Mitgliedstaaten 6
3. Forschungen in gemeinsamen Unternehmen 4
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46,6 46,6
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Insgesamt 215
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*1) Schätzung aufgrund eines Personalbestands von ungefähr 1 000 Personen.
*2) Ein Teil dieses Betrages kann für Arbeiten bereitgestellt werden, die aufgrund von Verträgen außerhalb der Forschungsstelle durchgeführt werden.