Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1995Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Text
Artikel 25
(1)Absatz eins,Teilt ein Mitgliedstaat das Bestehen oder den Inhalt einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung mit, die einen in Artikel 16 Absatz 1 oder 2 bezeichneten Gegenstand betrifft, so weist er gegebenenfalls auf die Notwendigkeit hin, diese Anmeldung aus Verteidigungsgründen in den von ihm angegebenen Geheimschutzgrad einzustufen; hierbei teilt er die voraussichtliche Dauer des Geheimschutzes mit.
Die Kommission leitet alle Mitteilungen, die sie gemäß dem vorstehenden Unterabsatz erhält, an die anderen Mitgliedstaaten weiter. Die Kommission und die Mitgliedstaaten beachten die Vorkehrungen, welche der von dem Ursprungsstaat verlangte Geheimschutzgrad nach der Verschlußsachen-Verordnung erfordert.
(2)Absatz 2,Die Kommission kann diese Mitteilungen ferner an die gemeinsamen Unternehmen oder durch Vermittlung eines Mitgliedstaats an eine Person oder ein nicht gemeinsames Unternehmen weiterleiten, die in den Hoheitsgebieten dieses Staates tätig sind.
Die Erfindungen, die Gegenstand der in Absatz 1 genannten Anmeldungen sind, können nur mit Zustimmung des Anmelders oder nach Maßgabe der Artikel 17 bis 23 genutzt werden.
Die Mitteilungen und gegebenenfalls die Nutzung nach Maßgabe des vorliegenden Absatzes unterliegen den Maßnahmen, die der von dem Ursprungsstaat verlangte Geheimschutzgrad gemäß der Verschlußsachen-Verordnung erfordert.
Die Mitteilungen bedürfen in allen Fällen der Zustimmung des Ursprungsstaats. Die Mitteilung und die Nutzung können nur aus Verteidigungsgründen verweigert werden.
(3)Absatz 3,Der Rat kann jederzeit auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaats einstimmig die Anwendung eines anderen Geheimschutzgrads oder die Aufhebung des Geheimschutzes beschließen. Vor der Beschlußfassung über den Antrag eines Mitgliedstaats holt der Rat die Stellungnahme der Kommission ein.
Schlagworte
Patentmusteranmeldung
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR12086009
Alte Dokumentnummer
N5199546041J