Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1995
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 52/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 529/2006Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 529 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
58/01 Bergrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
ANHANG IANHANG römisch eins
EG-Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung muß folgendes enthalten:
die Beschreibung des betreffenden Gerätes oder der betreffenden Geräte;
die Fundstelle der Spezifikationen, in bezug auf die die Übereinstimmung erklärt wird, sowie gegebenenfalls unternehmensinterne Maßnahmen, mit denen die Übereinstimmung der Geräte mit den Vorschriften der Richtlinie sichergestellt wird;
die Angabe des Unterzeichners, der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten rechtsverbindlich unterzeichnen kann;
gegebenenfalls die Fundstelle der von einer gemeldeten Stelle ausgestellten EG-Baumusterbescheinigung.
CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG
- Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben
„CE'' mit folgendem Schriftbild:
(Anm.: Zeichen nicht darstellbar, es wird Anmerkung, Zeichen nicht darstellbar, es wird
daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.) daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Konformitätskennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Falls Geräte auch von anderen Rechtsvorschriften, denen Richtlinien der EU zugrunde liegen, erfaßt werden, die andere Aspekte behandeln und in denen die CE-Konformitätskennzeichnung vorgesehen ist, wird mit dieser Kennzeichnung angegeben, daß auch von der Konformität dieser Betriebsmittel mit den Bestimmungen dieser anderen Rechtsvorschriften auszugehen ist.
Steht jedoch laut einer oder mehrerer dieser Rechtsvorschriften dem Hersteller während einer Übergangszeit die Wahl der anzuwendenden Regelung frei, so wird durch die CE-Konformitätskennzeichnung lediglich die Konformität mit den Bestimmungen der vom Hersteller angewandten Rechtsvorschriften angezeigt. In diesem Fall müssen die den Betriebsmitteln beiliegenden Unterlagen, Hinweise oder Anleitungen die Nummern der den jeweils angewandten Rechtsvorschriften zugrunde liegenden Richtlinien der EU entsprechend ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften tragen.
Die verschiedenen Bestandteile der CE-Konformitätskennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
Dokumentnummer
NOR12086339
Alte Dokumentnummer
N5199546685J