Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1995
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 52/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 529/2006Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 529 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
58/01 Bergrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Schutzanforderungen
§ 4. Die in § 2 bezeichneten Geräte müssen so hergestellt werden, daß Paragraph 4, Die in Paragraph 2, bezeichneten Geräte müssen so hergestellt werden, daß
die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, daß ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Fernmeldeanlagen sowie sonstiger Geräte möglich ist und
die Geräte eine angemessene Störfestigkeit aufweisen.
Die wesentlichen Schutzanforderungen gemäß Anhang III sind maßgeblich.Die wesentlichen Schutzanforderungen gemäß Anhang römisch drei sind maßgeblich.
Dokumentnummer
NOR12086332
Alte Dokumentnummer
N5199546678J