Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EG-Rohtabak-Durchführungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 337/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 97/1999Bundesgesetzblatt Nr. 337 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Anbauvertrag
§ 9. Die auf der Grundlage von Produktionsquotenbescheiden geschlossenen Anbauverträge haben die gemäß der im § 1 Abs. 1 genannten Rechtsakte angeführten Mindesterfordernisse zu erfüllen, sind bis zu dem in der Verordnung (EWG) Nr. 3478/92 in der geltenden Fassung vorgesehenen Zeitpunkt abzuschließen und innerhalb von fünf Arbeitstagen ab diesem Zeitpunkt bei der AMA einzureichen. Paragraph 9, Die auf der Grundlage von Produktionsquotenbescheiden geschlossenen Anbauverträge haben die gemäß der im Paragraph eins, Absatz eins, genannten Rechtsakte angeführten Mindesterfordernisse zu erfüllen, sind bis zu dem in der Verordnung (EWG) Nr. 3478/92 in der geltenden Fassung vorgesehenen Zeitpunkt abzuschließen und innerhalb von fünf Arbeitstagen ab diesem Zeitpunkt bei der AMA einzureichen.
Dokumentnummer
NOR12086629
Alte Dokumentnummer
N5199548182J