Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Neudorf im Zuge der Hochleistungsstrecke Parndorf–Staatsgrenze bei Kittsee
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 674/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2001Bundesgesetzblatt Nr. 674 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2001,
Text
Der Trassenverlauf der Linienverbesserung Neudorf im Zuge der Hochleistungsstrecke Parndorf–Staatsgrenze bei Kittsee im Bereich der Gemeinde Neudorf wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei Bestands-km 46,095 (Projekts-km 4,807) und endet bei Bestands-km 48,385 (Projekts-km 6,879) der ÖBB-Strecke Parndorf–Staatsgrenze bei Kittsee.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus der beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Neudorf aufliegenden Planunterlage (Katasterplan 1 : 5 000; Einlage 1.6; Plan-Nummer 2005/006) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus der beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Neudorf aufliegenden Planunterlage (Katasterplan 1 : 5 000; Einlage 1.6; Plan-Nummer 2005/006) zu ersehen.