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Bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

Fassungen (Gesetz)
ab 01.12.1995 — BGBl. Nr. 757/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.12.199530.04.2004 BGBl. Nr. 757/1995 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 757 aus 1995,

Typ

Vertrag – Estland

Inkrafttretensdatum

01.12.1995

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

StF: BGBl. Nr. 757/1995 (NR: GP XIX RV 33 AB 100 S. 20. BR: AB 4978 S. 596.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 14, Absatz 2, erfolgten am 6. August 1993 bzw. 1. September 1995; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz 2, mit 1. Dezember 1995 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Estland, im folgenden „Vertragsparteien” genannt, sind

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
  • Strichaufzählung
    im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften, wie folgt übereingekommen:

Beachte

Das Abkommen gilt durch den Beitritt Estlands zur EU als beendet vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2004,).

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2014

Gesetzesnummer

10007748

Dokumentnummer

NOR11007884

Alte Dokumentnummer

N5199551605J