Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Moldova über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 769/1995Bundesgesetzblatt Nr. 769 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 6
Die Vertragsparteien stimmen überein, daß der Abschluß eines „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldova über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen“ zur Intensivierung der Außenwirtschaftsbeziehungen der Unternehmen beider Staaten besonders beitragen könnte.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015
Dokumentnummer
NOR12086936
Alte Dokumentnummer
N5199551741J