Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Mutterschafobergrenzen-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 851/1995 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 851 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Antragstellung
§ 3. Anträge auf erstmalige Festsetzung der erzeugerspezifischen Obergrenze sind unter Verwendung der von der AMA aufzulegenden Formblätter und in Verbindung mit dem Antrag auf die Mutterschafprämie für das Kalenderjahr 1996 zu stellen. Paragraph 3, Anträge auf erstmalige Festsetzung der erzeugerspezifischen Obergrenze sind unter Verwendung der von der AMA aufzulegenden Formblätter und in Verbindung mit dem Antrag auf die Mutterschafprämie für das Kalenderjahr 1996 zu stellen.
Dokumentnummer
NOR12087013
Alte Dokumentnummer
N5199552246J