Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
LUK-Ausgleichsmaßnahmen-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 390/1996 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Begünstigte
§ 3. Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Beihilfe werden gewährt an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Sinne des Art. 1 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 (Erzeuger), die Paragraph 3, Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Beihilfe werden gewährt an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Sinne des Artikel eins, Absatz 4, der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 (Erzeuger), die
anhand der zum Mehrfachantrag „Flächen'' 1995 vorgelegten Beilage T „Tierliste'' Rinder gehalten haben oder
mit dem Zuckerunternehmen vor dem 1. Juli 1995 einen Anbauvertrag für Zuckerrüben für das Jahr 1995 abgeschlossen haben oder
mit dem Stärkeunternehmen vor dem 31. Mai 1995 einen Anbauvertrag für Stärkeerdäpfel abgeschlossen haben.
Dokumentnummer
NOR12087109
Alte Dokumentnummer
N5199614184A