Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 23.04.1996 — BGBl. Nr. 283/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute23.04.1996 BGBl. Nr. 283/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Internationales Kakaoübereinkommen 1993

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1996,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.04.1996BGBl. Nr. 283/1996

Außerkrafttretensdatum

Index

59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel

Beachte

Zum provisorischen Inkrafttreten vergleiche Artikel 56, Absatz 4

Text

Teil Eins: Ziele und Definitionen

KAPITEL römisch eins. ZIELE

Artikel 1

Ziele

Die Ziele des Internationalen Kakaoübereinkommens 1993 (in der Folge als „dieses Übereinkommen'' bezeichnet) bestehen im Lichte der Resolution 93 (römisch vier), der „Neuen Partnerschaft für Entwicklung'': der Verpflichtung von Cartagena und der einschlägigen, im „Geist von Cartagena'' enthaltenen Ziele, die von der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung angenommen wurden, darin,

  1. Litera a
    die Entwicklung und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in allen Bereichen der Weltkakaowirtschaft zu fördern;
  2. Litera b
    im Interesse aller Mitglieder zur Stabilisierung des Weltkakaomarktes beizutragen, insbesondere durch das Bemühen,
  3. Litera i
    eine ausgewogene Entwicklung der Weltkakaowirtschaft herbeizuführen, indem die notwendigen Anpassungen in der Produktion erleichtert und der Verbrauch gefördert werden, um auf diese Weise mittel- und langfristig ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage sicherzustellen;
    1. Sub-Litera, i, i
      eine ausreichende Versorgung zu angemessenen Preisen sicherzustellen, die für Produzenten und Verbraucher gleichermaßen tragbar ist;
  4. Litera c
    die Ausweitung des internationalen Kakaohandels zu erleichtern;
  5. Litera d
    die Funktionsweise der Weltkakaowirtschaft durch die Sammlung, Analyse und Verbreitung einschlägiger Statistiken und die Durchführung entsprechender Studien transparenter zu machen;
  6. Litera e
    die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung im Kakaobereich zu fördern;
  7. Litera f
    ein geeignetes Forum zur Erörterung aller die Weltkakaowirtschaft betreffenden Fragen zu schaffen.

Gesetzesnummer

10007768

Dokumentnummer

NOR12087197

Alte Dokumentnummer

N5199638162L