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§ 9 ASV 1996

Fassungen
01.07.1997 bis 29.07.2008 — BGBl. Nr. 780/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 901.07.199729.07.2008 BGBl. Nr. 780/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 274/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 780 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 274 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

01.07.1997BGBl. Nr. 780/1996

Außerkrafttretensdatum

29.07.2008aufgehoben durch BGBl. II Nr. 274/2008

Abkürzung

ASV 1996

Index

50/01 Gewerbeordnung, 60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Konformitätsbewertung

Sicherheitsbauteile

Paragraph 9, (1) Vor dem Inverkehrbringen eines Sicherheitsbauteiles für Aufzüge hat der Hersteller oder sein in Österreich Bevollmächtigter oder der Inverkehrbringer

  1. Ziffer eins
    entweder ein Muster des Sicherheitsbauteils einer Baumusterprüfung gemäß Anhang 5 zu unterziehen und die Produktion durch eine zugelassene Prüfstelle gemäß Anhang 11 überwachen zu lassen
    oder
  2. Ziffer 2
    ein Muster des Sicherheitsbauteils einer Baumusterprüfung gemäß Anhang 5 zu unterziehen und ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anhang 8 zur Produktionsüberwachung einzurichten oder
  3. Ziffer 3
    ein umfassendes Qualitätssicherungssystem gemäß Anhang 9 einzurichten.
  1. Absatz 2,Auf jedem Sicherheitsbauteil ist die CE-Kennzeichnung (Paragraph 12,, Anhang 3) anzubringen.
  2. Absatz 3,Es ist unter Berücksichtigung der im verwendeten Anhang (Anhang 8, 9 oder 11) enthaltenen Vorschriften eine Übereinstimmungserklärung mit den in Paragraph 11, (Muster Anhang 2A) enthaltenen Angaben auszustellen. Eine Abschrift der Übereinstimmungserkärung ist über einen Zeitraum von zehn Jahren nach Einstellung der Fertigung des Sicherheitsbauteils aufzubewahren.

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2008

Gesetzesnummer

10007778

Dokumentnummer

NOR12087356

Alte Dokumentnummer

N5199644302L