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Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen

Fassungen (Gesetz)
ab 01.02.1996 — BGBl. Nr. 71/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.02.199630.04.2004 BGBl. Nr. 71/1996 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 71 aus 1996,

Typ

Vertrag – Lettland

Inkrafttretensdatum

01.02.1996

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Index

59/10 Handelsabkommen

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen

StF: BGBl. Nr. 71/1996 (NR: GP XIX RV 35 AB 102 S. 20. BR: AB 4980 S. 596.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 23. bzw. 27. November 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Februar 1996 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Lettland, im folgenden „Vertragsparteien” genannt, sind

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
  • Strichaufzählung
    im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die Außenhandels- und -wirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
  • Strichaufzählung
    im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
wie folgt übereingekommen:

Beachte

Das Abkommen gilt durch den Beitritt Lettlands zur EU als beendet vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2004,).

Schlagworte

Außenhandelsbeziehung

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2014

Gesetzesnummer

10007788

Dokumentnummer

NOR11007926

Alte Dokumentnummer

N5199653505J