Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Lettland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 137/1996Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.05.1996
Außerkrafttretensdatum
31.08.2022
Unterzeichnungsdatum
17.11.1994
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. Nr. 137/1996 (NR: GP XIX RV 86 AB 300 S. 46. BR: AB 5062 S. 603.)
Sprachen
Deutsch, Lettisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden wurden am 23. Februar 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Mai 1996 in Kraft.Die Ratifikationsurkunden wurden am 23. Februar 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Mai 1996 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK LETTLAND,
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Beachte
Das Abkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 117/2022 als beendet anzusehen.Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2022, als beendet anzusehen.
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2022
Dokumentnummer
NOR11007935
Alte Dokumentnummer
N5199654113J