Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 150/1996Bundesgesetzblatt Nr. 150 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 5
Die Vertragsparteien stimmen überein, daß der Tourismus zur Vertiefung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen wesentlich beitragen kann.
(1)Absatz eins,Im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften und auf Grundlage der Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über den Fremdenverkehr und die internationalen Reisen werden beide Vertragsparteien den Tourismus fördern.
(2)Absatz 2,Die wirtschaftliche, technische und fachliche Zusammenarbeit bei Tourismusprojekten sowie beim Ausbau der entsprechenden Infrastruktur soll nach den Grundsätzen des Umweltschutzes erfolgen und auf Qualität im Tourismus Bedacht nehmen.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015
Dokumentnummer
NOR12087639
Alte Dokumentnummer
N5199654176J