Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Relation Überackern bis Mauerkirchen - Penta-Line
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 223/1996 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Text
Der Landeshauptmann von Oberösterreich wird ermächtigt, im Namen des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr für die Relation „Überackern bis Mauerkirchen“ des westlichen Abschnittes der Penta-Line auf der Grundlage des im Wege des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vorgelegten technischen Bauentwurfes für diese Relation oder Teile derselben das Ermittlungsverfahren durchzuführen und die Genehmigung zur Errichtung nach § 20 Rohrleitungsgesetz zu erteilen.Der Landeshauptmann von Oberösterreich wird ermächtigt, im Namen des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr für die Relation „Überackern bis Mauerkirchen“ des westlichen Abschnittes der Penta-Line auf der Grundlage des im Wege des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vorgelegten technischen Bauentwurfes für diese Relation oder Teile derselben das Ermittlungsverfahren durchzuführen und die Genehmigung zur Errichtung nach Paragraph 20, Rohrleitungsgesetz zu erteilen.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2018
Dokumentnummer
NOR12087708
Alte Dokumentnummer
N5199655526J