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Anhang I Anhang römisch eins
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Verfahren zur Ermittlung der Geräuschemission von Rasenmähern
Die nach diesem Verfahren ermittelten Werte bilden die Grundlage für die Kontrolle der Übereinstimmung der Geräuschemission der Rasenmäher mit den Vorschriften. Die ermittelten Werte verstehen sich, falls nichts anderes angegeben ist, einschließlich sämtlicher Toleranzen.
Dieses Meßverfahren gilt für Rasenmäher. Es legt die zur Ermittlung des Schalleistungspegels bestimmten Prüfverfahren im Hinblick auf die Erteilung der Übereinstimmungsbescheinigung fest.
3.1. Schalldruckpegel L tief pA
Der Schalldruckpegel L tief pA ergibt sich durch A-Bewertung des
Schalldruckpegels L tief p. Dieser ist, ausgedrückt in dB, definiert
durch die Formel
p
L tief p = 20 log tief 10 --------;
p tief o
darin ist p der effektive Wert des an einem einzelnen Meßpunkt gemessenen Schalldrucks, ausgedrückt in Pascal (Pa), und p tief o der effektive Referenzschalldruck, gleich 20 myPa.
Der A-bewertete Schalldruckpegel L tief pA in dB ergibt sich durch A-Bewertung in der Meßkette.
3.2. Meßoberfläche
Die Meßoberfläche S ist eine imaginäre (angenommene) Oberfläche, welche die Schallquelle umfaßt und auf der die Meßpunkte liegen (siehe Z 6.4.). Die Meßoberfläche S ist eine imaginäre (angenommene) Oberfläche, welche die Schallquelle umfaßt und auf der die Meßpunkte liegen (siehe Ziffer 6 Punkt 4,).
3.3. Meßflächenschalldruckpegel L tief pAm
Der Meßflächenschalldruckpegel L tief pAm ist der nach Z 8.4. aus dem quadratischen Mittelwert der auf der Meßfläche gemessenen Schalldrücke errechnete Pegel. Der Meßflächenschalldruckpegel L tief pAm ist der nach Ziffer 8 Punkt 4, aus dem quadratischen Mittelwert der auf der Meßfläche gemessenen Schalldrücke errechnete Pegel.
3.4. Schalleistungspegel L tief WA
Der Schalleistungspegel L tief WA ergibt sich durch A-Bewertung
des Schalleistungspegels L tief W. Dieser Wert ist, ausgedrückt in
dB, definiert durch die Formel
W
L tief W = 10 log tief 10 --------;
W tief 0
darin ist W die gesamte, von einer Schallquelle abgestrahlte Schalleistung in Watt und W tief 0 die Referenzschalleistung, gleich 10 hoch -12 Watt (= 1 pW).
Der A-bewertete Schalleistungspegel L tief WA, in dB ergibt sich durch A-Bewertung in der Meßkette.
3.5. Grenzwert des Schalleistungspegels L tief WAl
Grenzwert für den Schalleistungspegel, A-bewertet und in dB ausgedrückt, ist der in § 2 Abs. 2 abhängig von der Schnittbreite des Rasenmähers festgelegte jeweilige Wert; er wird mit L tief WAl bezeichnet. Grenzwert für den Schalleistungspegel, A-bewertet und in dB ausgedrückt, ist der in Paragraph 2, Absatz 2, abhängig von der Schnittbreite des Rasenmähers festgelegte jeweilige Wert; er wird mit L tief WAl bezeichnet.
3.6. Richtmaß DI
Das in dB ausgedrückte Richtmaß, von dem bei der Anwendung dieses Verfahrens auszugehen ist, ist durch folgende Formel gegeben:
DI = L tief pAmax - L tief pAm +3;
darin ist
L tief pAmax der höchste von den an den Meßpunkten gemessenen (vgl. Z 6.4.2.), nach Z 8.1.1. berechneten und nach den allgemeinen Regeln der Z 8.6.1., 8.6.3. und 8.6.4. korrigierten Schalldruckpegel.L tief pAmax der höchste von den an den Meßpunkten gemessenen vergleiche Ziffer 6 Punkt 4 Punkt 2,), nach Ziffer 8 Punkt eins Punkt eins, berechneten und nach den allgemeinen Regeln der Ziffer 8 Punkt 6 Punkt eins Punkt , 8 Punkt 6 Punkt 3 und 8 Punkt 6 Punkt 4, korrigierten Schalldruckpegel.
L tief pAm der nach Z 8.4. ermittelte Meßflächenschalldruckpegel undL tief pAm der nach Ziffer 8 Punkt 4, ermittelte Meßflächenschalldruckpegel und
3 ein konventioneller Zusatzterm.
Für die Berechnung von L tief pAmax und L tief pAm sind nur die vorgeschriebenen Meßpunkte zu berücksichtigen.
3.7. Fremdgeräusche
Fremdgeräusche sind Geräusche, die sich aus Umgebungsgeräuschen (Grundgeräuschen) und Störgeräuschen ergeben.
3.7.1. Umgebungsgeräusch (Grundgeräusch)
Umgebungsgeräusch ist jedes Geräusch an den Meßpunkten, das nicht von der Schallquelle erzeugt wird.
3.7.2. Störgeräusch
Störgeräusch ist jedes Geräusch an den Meßpunkten, das von der Schallquelle erzeugt, aber nicht direkt von ihr abgestrahlt wird.
4. Kriterien zur Darstellung der Resultate
4.1. Geräuschkriterium für die Umwelt
Das Geräuschkriterium für die Umwelt eines Rasenmähers wird ausgedrückt durch den Schalleistungspegel.
5. Meßeinrichtung
5.1. Allgemeines
Die Meßeinrichtung muß die Möglichkeit bieten, den A-bewerteten Pegel des quadratisch gemittelten Schalldrucks zu messen. Der Pegel des zeitlichen quadratischen Mittelwertes eines Meßpunktes wird entweder direkt am Meßinstrument abgelesen oder nach Z 11 berechnet. Die Meßeinrichtung muß die Möglichkeit bieten, den A-bewerteten Pegel des quadratisch gemittelten Schalldrucks zu messen. Der Pegel des zeitlichen quadratischen Mittelwertes eines Meßpunktes wird entweder direkt am Meßinstrument abgelesen oder nach Ziffer 11, berechnet.
5.2. Meßgeräte
Der voranstehenden Anforderung entsprechen
ein Schallpegelmesser gemäß EN 60 651, Ausgabe Jänner 1994, für den Meßgerätetyp der Klasse 1; das Meßgerät wird auf die Anzeigeart S geschaltet;
ein Integrator, der die quadrierte Anzeige über einen gegebenen Zeitraum integriert, wobei die Integration digital oder analog durchgeführt werden kann.
Werden andere Geräte als Präzisionsschallpegelmesser oder Gerätekombinationen (zB Integratoren) verwendet, so müssen deren Spezifikationen in allen Punkten die entsprechenden Anforderungen der EN 60 651, Ausgabe Jänner 1994, erfüllen.
(Die EN 60 651 ist beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik (ÖVE), Eschenbachgasse 9, 1010 Wien, oder beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1021 Wien, erhältlich.)
5.3. Mikrophon und dazugehörendes Kabel
Verwendet wird ein für Freifeldmessungen geeichtes Mikrophon mit dazugehörendem Kabel gemäß EN 60 651, Ausgabe Jänner 1994. 5.4. Frequenzbewertung
Verwendet wird ein A-Bewertungsdiagramm gemäß EN 60 651, Ausgabe
Jänner 1994. 5.5. Kontrolle der Meßeinrichtung
5.5.1. Vor den Prüfungen ist mit einer Kalibrierschallquelle (zB Pistonphon), deren Genauigkeit mindestens 0,5 dB beträgt, die akustische Qualität der gesamten Meßeinrichtung (Meßgeräte, einschließlich Mikrophon und Kabel) zu kontrollieren; unmittelbar nach jeder Meßreihe wird die Meßeinrichtung erneut kontrolliert.
5.5.2. Diese Kontrollen an Ort und Stelle müssen durch weitergehende Kalibrierungen ergänzt werden, die mindestens einmal jährlich in einem entsprechend ausgerüsteten Laboratorium vorzunehmen sind.
6. Meßbedingungen
6.1. Meßgegenstand
6.1.1. Rasenmäher, bei denen die Benützung einer Grasfangvorrichtung vorgesehen ist, sind mit dem vollständigen Grasfangzubehör unter normalen Einsatzbedingungen zu prüfen.
6.1.2. Die Schneidevorrichtung wird auf einen Bodenabstand von 3 cm eingestellt. Sollte diese Einstellung durch technische Gründe nicht möglich sein, so ist der Abstand so nah wie möglich an 3 cm einzustellen. Vor jeder Schallmessung wird der Rasen des Meßplatzes mit dieser Einstellung der Schneidevorrichtung gemäht.
Für die Schallmessung muß der Rasenmäher frei von Grasresten und die Grasfangvorrichtung leer sein.
6.1.3. Bei Spindelmähern wird der Abstand zwischen den Schneiden nach Angabe des Herstellers wahlweise wie folgt eingestellt:
ein Blatt Papier von 80 g/m2 (Kraftpapier ISO/R4046) muß über mindestens der halben Länge der Spindel geschnitten werden oder
der Abstand zwischen den Spindelmessern und der Gegenschneide beträgt an keiner Stelle mehr als 0,15 mm oder
der Schneidemechanismus muß bis zum Kontakt der Messer eingestellt werden, die sodann gerade so weit auseinandergezogen werden, daß der Kontakt nicht mehr besteht, wenn die Spindel mit Hochgeschwindigkeit dreht.
Die Wahlmöglichkeit der alternativen Prüfmethode nach dem dritten Gedankenstrich besteht nur für elektrisch betriebene Spindelmäher mit einer Schnittbreite von weniger als 50 cm. Vor und nach den Messungen müssen die rotierenden Schneider mit einem Öl SAE 20/50 geschmiert werden.
6.2. Betriebsvorgänge bei der Messung
Vor jeder Schallmessung muß der Motor des Rasenmähers nach den Angaben des Herstellers auf Betriebstemperatur gebracht werden.
Die Messungen des Schalleistungspegels bei Rasenmähern werden grundsätzlich wie folgt vorgenommen:
Der Rasenmäher befindet sich im Stillstand ohne Bedienungsperson. Schneidevorrichtung sowie Motor laufen mit Höchstdrehzahl.
Läßt sich die Schneidevorrichtung nicht von den Antriebsrädern des Rasenmähers abkoppeln, so ist der Rasenmäher entweder aufgebockt oder in Bewegung von einer Bedienungsperson geführt unter folgenden Bedingungen zu prüfen:
Rasenmäher mit Direktübersetzung
In diesem Fall bewegt sich der Mäher mit einer Geschwindigkeit, bei der die Schneidevorrichtung mit der vom Hersteller vorgesehenen Höchstdrehzahl läuft.
Rasenmäher mit regulierbarer Übersetzung
In diesem Fall wird das größte Übersetzungsverhältnis gewählt. Der Rasenmäher bewegt sich mit einer Geschwindigkeit, bei der die Schneidevorrichtung mit der vom Hersteller vorgesehenen Höchstdrehzahl läuft.
Rasenmäher mit Verbrennungsmotor
Das für den Betrieb des Rasenmähers während der Messungen verwendete Motorenöl wird vom Hersteller angegeben. Der Brennstoffbehälter darf höchstens zur Hälfte gefüllt sein.
Rasenmäher mit Elektromotor
Bei batteriegespeisten Rasenmähern ist auf die vollständige Ladung der Batterie zu achten. Werden während der Prüfung zum Antrieb eines Rasenmähers Stromaggregate oder Netzstrom verwendet, so muß für Rasenmäher mit Induktionsmotor die für den Antrieb vorgesehene Frequenz auf +/-1 Hz genau eingehalten werden. Für Rasenmäher mit Kommutatormotor muß die Spannung auf +/-1% der vorgesehenen Spannung eingehalten werden. Die Frequenz bzw. die Spannung wird vom Hersteller für den Motor angegeben.
Die Spannung wird am Stecker gemessen, wenn das Kabel fest am Rasenmäher befestigt ist, oder am Einlaß des Rasenmähers, wenn der Rasenmäher mit einem abnehmbaren Kabel ausgerüstet ist. Die Wellenform, die von einem Stromgenerator geliefert wird, muß derjenigen des Netzstroms ähnlich sein.
Schwebende oder handgehaltene Rasenmäher
Diese Mäher werden in normaler Betriebsstellung gehalten oder entsprechend eingespannt. Die Halterungen müssen so beschaffen sein, daß sie die Meßergebnisse nicht beeinflussen.
6.3 Meßumgebung
Wird eine Bezugsschallquelle verwendet, so muß sie die in der ISO-Norm 3741 Anhang B, Ausgabe 15. Juli 1975, beschriebenen Mindesteigenschaften aufweisen.
(Die ISO-Norm 3741 ist beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1021 Wien, erhältlich.)
6.3.1. Allgemeines
Die Meßumgebung muß den Spezifikationen der Z 6.3.2., 6.3.3. oder 6.3.4. entsprechen. Im Streitfalle sind die Messungen in einer Meßumgebung nach Z 6.3.2. durchzuführen. Die Meßumgebung muß den Spezifikationen der Ziffer 6 Punkt 3 Punkt 2 Punkt , 6 Punkt 3 Punkt 3, oder 6.3.4. entsprechen. Im Streitfalle sind die Messungen in einer Meßumgebung nach Ziffer 6 Punkt 3 Punkt 2, durchzuführen.
6.3.2. Messungen im Freien auf künstlichem Boden
Der Meßplatz muß eben und horizontal sein. Der Meßplatz muß bis einschließlich der vertikalen Verlängerung der Meßpunkte aus Beton oder nicht porösem Asphalt bestehen und mit einem künstlichen Bodenbelag entsprechend Anhang A dieser Verordnung bedeckt sein; der Mittelpunkt des Bodenbelags muß mit dem geometrischen Mittelpunkt der in Z 6.4. genannten Halbkugel zusammenfallen, wobei die Ecken auf die vertikale Achse der Meßpunkte 2, 4, 6 und 8 gerichtet sind. Der Meßplatz muß eben und horizontal sein. Der Meßplatz muß bis einschließlich der vertikalen Verlängerung der Meßpunkte aus Beton oder nicht porösem Asphalt bestehen und mit einem künstlichen Bodenbelag entsprechend Anhang A dieser Verordnung bedeckt sein; der Mittelpunkt des Bodenbelags muß mit dem geometrischen Mittelpunkt der in Ziffer 6 Punkt 4, genannten Halbkugel zusammenfallen, wobei die Ecken auf die vertikale Achse der Meßpunkte 2, 4, 6 und 8 gerichtet sind.
Drücken sich die Räder des Rasenmähers tiefer als 1 cm in den künstlichen Bodenbelag ein, sind sie so auf eine Unterlage zu stellen, daß sie mit dem nicht eingedrückten Bodenbelag eine Ebene bilden. Die Unterlage muß so beschaffen sein, daß sie die Meßergebnisse nicht beeinflußt.
6.3.3. Messungen im Freien auf Rasen
Der Meßplatz muß eben und horizontal sein. Der Meßplatz, einschließlich der vertikalen Verlängerung der Mikrophonpunkte, muß aus einem nichtnassen Rasen bestehen.
6.3.4. Messungen im geschlossenen Raum auf künstlichem Boden
Das akustische Feld im Meßraum muß dem akustischen Feld im Freien ähnlich sein, und der Wert der Konstante C muß nach Z 8.6.2. bestimmt werden. Das akustische Feld im Meßraum muß dem akustischen Feld im Freien ähnlich sein, und der Wert der Konstante C muß nach Ziffer 8 Punkt 6 Punkt 2, bestimmt werden.
Der Boden muß eben und horizontal sein. Der Meßplatz muß einschließlich der vertikalen Verlängerung der Meßpunkte die akustischen Eigenschaften von Beton oder nichtporösem Asphalt besitzen und mit einem künstlichen Bodenbelag entsprechend Anhang A dieser Verordnung bedeckt werden. Der Mittelpunkt des Bodenbelags muß mit dem geometrischen Mittelpunkt der in Z 6.4. genannten Halbkugel zusammenfallen, wobei die Ecken auf die vertikale Achse der Meßpunkte 2, 4, 6 und 8 gerichtet sind. Der Boden muß eben und horizontal sein. Der Meßplatz muß einschließlich der vertikalen Verlängerung der Meßpunkte die akustischen Eigenschaften von Beton oder nichtporösem Asphalt besitzen und mit einem künstlichen Bodenbelag entsprechend Anhang A dieser Verordnung bedeckt werden. Der Mittelpunkt des Bodenbelags muß mit dem geometrischen Mittelpunkt der in Ziffer 6 Punkt 4, genannten Halbkugel zusammenfallen, wobei die Ecken auf die vertikale Achse der Meßpunkte 2, 4, 6 und 8 gerichtet sind.
Drücken sich die Räder des Rasenmähers tiefer als 1 cm in den künstlichen Bodenbelag ein, sind sie so auf eine Unterlage zu stellen, daß sie mit dem nicht eingedrückten Bodenbelag eine Ebene bilden. Die Unterlage muß so beschaffen sein, daß sie die Meßergebnisse nicht beeinflußt.
6.4. Meßfläche, Meßabstand, Lage und Anzahl der Meßpunkte
6.4.1. Meßfläche
Die für den Versuch zu verwendende Meßfläche ist eine Halbkugel (siehe Abbildung 1). Der Radius der Halbkugel wird von der Schnittbreite des Mähers bestimmt.
Der Radius beträgt:
4 m, wenn die Schnittbreite des zu prüfenden Mähers 1,2 m oder weniger beträgt;
10 m, wenn die Schnittbreite des zu prüfenden Mähers mehr als 1,2 m beträgt.
6.4.2. Lage und Anzahl der Meßpunkte
6.4.2.1. Allgemeines
Für die Messung des von Rasenmähern im Stillstand oder in der Bewegung erzeugten Geräusches werden sechs Meßpunkte festgelegt, und zwar die Punkte 2, 4, 6, 8, 10 und 12, die gemäß Z 6.4.2.2. angeordne sind. Für Messungen im Stillstand fällt der Mittelpunkt der Halbkugel mit der Projektion des geometrischen Mittelpunkts des vom Meßpunkt 1 auf den Meßpunkt 5 ausgerichteten Rasenmähers auf den Boden zusammen. Für Messungen in der Bewegung geht die Fahrtachse durch die Lage der Meßpunkte 1 und 5. 6.4.2.2. Lage der Meßpunkte auf einer Halbkugel mit dem Radius R Für die Messung des von Rasenmähern im Stillstand oder in der Bewegung erzeugten Geräusches werden sechs Meßpunkte festgelegt, und zwar die Punkte 2, 4, 6, 8, 10 und 12, die gemäß Ziffer 6 Punkt 4 Punkt 2 Punkt 2, angeordne sind. Für Messungen im Stillstand fällt der Mittelpunkt der Halbkugel mit der Projektion des geometrischen Mittelpunkts des vom Meßpunkt 1 auf den Meßpunkt 5 ausgerichteten Rasenmähers auf den Boden zusammen. Für Messungen in der Bewegung geht die Fahrtachse durch die Lage der Meßpunkte 1 und 5. 6.4.2.2. Lage der Meßpunkte auf einer Halbkugel mit dem Radius R
Auf der Halbkugel werden grundsätzlich 12 Meßpunkte angeordnet, und zwar nach folgenden Koordinaten (siehe Abbildung 2).
Abbildung 1
(zu Z 6.4.1.)
(Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte
Form des BGBl. verwiesen.)
Abbildung 2
(zu Z 6.4.2.2.)
(Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte
Form des BGBl. verwiesen.)
x = (x/r) R
y = (y/r) R
z = (z/r) R
Für x/r, y/r, z/r und z sind die in Tabelle 1 angegebenen Werte
zu nehmen.
Tabelle 1
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Meßpunkt x/r y/r z/r z
---------------------------------------------------------------------
1 1 0 - 1,5 m
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2 0,7 0,7 - 1,5 m
---------------------------------------------------------------------
3 0 1 - 1,5 m
---------------------------------------------------------------------
4 -0,7 0,7 - 1,5 m
---------------------------------------------------------------------
5 -1 0 - 1,5 m
---------------------------------------------------------------------
6 -0,7 -0,7 - 1,5 m
---------------------------------------------------------------------
7 0 -1 - 1,5 m
---------------------------------------------------------------------
8 0,7 -0,7 - 1,5 m
---------------------------------------------------------------------
9 0,65 0,27 0,71 -
---------------------------------------------------------------------
10 -0,27 0,65 0,71 -
---------------------------------------------------------------------
11 -0,65 -0,27 0,71 -
---------------------------------------------------------------------
12 0,27 -0,65 0,71 -
---------------------------------------------------------------------
7. Durchführung der Messungen
7.1. Überprüfung der akustischen Eigenschaften der Meßumgebung
Vor Durchführung der Messung sind folgende Einflußgrößen zu überprüfen.
Arbeitsbedingungen, zB Schwingungen, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck,
akustische Beschaffenheit des Meßplatzes,
Reflexionen aus der Meßumgebung, welche die Ergebnisse der Schallmessungen beeinflussen können.
7.1.1. Fremdgeräusche
Messung des Umgebungsgeräusches (Grundgeräusches)
Das Umgebungsgeräusch wird nach dem Verfahren der Z 7.2. an allen Meßpunkten (siehe Z 6.4.2.) gemessen; die Schallquelle ist dabei außer Betrieb (keine Schallemission).Das Umgebungsgeräusch wird nach dem Verfahren der Ziffer 7 Punkt 2, an allen Meßpunkten (siehe Ziffer 6 Punkt 4 Punkt 2,) gemessen; die Schallquelle ist dabei außer Betrieb (keine Schallemission).
Die Messung des Störgeräuschpegels kommt nicht in Betracht.
7.1.2. Windgeschwindigkeit und Windrichtung
An einem Punkt des Meßplatzes werden die Windgeschwindigkeit und die Windrichtung gemessen. Die Bestimmungen der Z 8.6.4. sind zu berücksichtigen. An einem Punkt des Meßplatzes werden die Windgeschwindigkeit und die Windrichtung gemessen. Die Bestimmungen der Ziffer 8 Punkt 6 Punkt 4, sind zu berücksichtigen.
7.1.3. Messung der Temperatur, der Luftfeuchtigkeit, des Luftdrucks und der übrigen Einflußgrößen
Zu messen sind nur die Einflußgrößen, die die Schallmessungen beeinflussen können (siehe Z 8.6.3.). Zu messen sind nur die Einflußgrößen, die die Schallmessungen beeinflussen können (siehe Ziffer 8 Punkt 6 Punkt 3,).
7.1.4. Messung der akustischen Eigenschaften des Meßplatzes
Die akustische Eigenschaft des Meßplatzes kann durch die Konstante C nach Z 8.6.2. beschrieben werden. Die akustische Eigenschaft des Meßplatzes kann durch die Konstante C nach Ziffer 8 Punkt 6 Punkt 2, beschrieben werden.
Das Verfahren für die Ermittlung des unter Z 8.6.2. definierten Wertes C wird an anderer Stelle dargelegt. Es gestattet auch festzustellen, ob der teilweise reflektierende Boden sinnvollerweise als Meßplatz verwendet werden kann. Das Verfahren für die Ermittlung des unter Ziffer 8 Punkt 6 Punkt 2, definierten Wertes C wird an anderer Stelle dargelegt. Es gestattet auch festzustellen, ob der teilweise reflektierende Boden sinnvollerweise als Meßplatz verwendet werden kann.
7.1.5. Reflektierende Gegenstände
Eine visuelle Kontrolle in einem Kreis mit einem Radius, der das Dreifache des Radius der Meßhalbkugel beträgt und dessen Mittelpunkt mit dem Mittelpunkt dieser Halbkugel zusammenfällt, reicht aus, um sich zu vergewissern, ob die Bestimmungen der Z 6.3.3. eingehalten sind. Eine visuelle Kontrolle in einem Kreis mit einem Radius, der das Dreifache des Radius der Meßhalbkugel beträgt und dessen Mittelpunkt mit dem Mittelpunkt dieser Halbkugel zusammenfällt, reicht aus, um sich zu vergewissern, ob die Bestimmungen der Ziffer 6 Punkt 3 Punkt 3, eingehalten sind.
7.2. Messung des Schalldruckpegels L tief pA
Für die Messung des Schalldruckpegels L tief pA wird ein Gerät im Sinne der Z 5.2. benutzt. Der Schalldruckpegel L tief pA an einem Meßpunkt entspricht dem zeitlichen quadratischen Mittelwert der Schalldrücke. Benutzt man einen Schalldruckpegelmesser, so wird an diesem Meßpunkt eine Reihe von Messungen vorgenommen, die nach Z 11 zeitlich gemittelt werden. Die Meßzeit an jedem Meßpunkt beträgt grundsätzlich 15 Sekunden. Wird ein Integrator benutzt, so muß die Integrationszeit gleich der Meßzeit sein. Wird der Mäher bewegt, so gilt als Meßdauer die Zeit, die er benötigt, um die Strecke AB bei gleichbleibender Geschwindigkeit zurückzulegen (siehe Abbildung). (Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.) Für die Messung des Schalldruckpegels L tief pA wird ein Gerät im Sinne der Ziffer 5 Punkt 2, benutzt. Der Schalldruckpegel L tief pA an einem Meßpunkt entspricht dem zeitlichen quadratischen Mittelwert der Schalldrücke. Benutzt man einen Schalldruckpegelmesser, so wird an diesem Meßpunkt eine Reihe von Messungen vorgenommen, die nach Ziffer 11, zeitlich gemittelt werden. Die Meßzeit an jedem Meßpunkt beträgt grundsätzlich 15 Sekunden. Wird ein Integrator benutzt, so muß die Integrationszeit gleich der Meßzeit sein. Wird der Mäher bewegt, so gilt als Meßdauer die Zeit, die er benötigt, um die Strecke Ausschussbericht bei gleichbleibender Geschwindigkeit zurückzulegen (siehe Abbildung). Anmerkung, Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Die Schalldruckpegel L tief pA eines Rasenmähers müssen mindestens dreimal gemessen werden. Weichen die aus diesen Messungen ermittelten Schalleistungspegel um mehr als 1 dB voneinander ab, so sind weitere Messungen vorzunehmen, bis zwei Schalleistungspegel um nicht mehr als 1 dB voneinander abweichen. Der höhere dieser beiden Werte ist der Schalleistungspegel des Rasenmähers.
Wird für die Messungen bei sich bewegendem Mäher ein Schallpegelmesser verwendet, so ist L tief pA in der Regel gleich dem beim Durchgang des Mähers durch den Mittelpunkt der Halbkugel gemessenen Wert.
7.3. Ermittlung der Art des abgestrahlten Geräusches
Aus Gründen des Umweltschutzes ist es angebracht, die Art des abgestrahlten Geräusches zu kennen, um die davon ausgehende Belästigung beurteilen zu können. Deshalb empfiehlt es sich, ein Verfahren zur Ermittlung der Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit eines Geräusches festzulegen.
7.3.1. Bestimmung der Impulshaltigkeit eines Geräusches
Durch Vergleich der Anzeigen eines Präzisionsschallpegelmessers der Anzeigeart „langsam'' mit den Anzeigen eines Präzisionsimpulsschallpegelmessers (EN 60 651, Ausgabe Jänner 1994) läßt sich die Impulshaltigkeit eines Geräusches bestimmen. Als Maß der Impulshaltigkeit dient nach diesem Verfahren die Differenz zwischen den mit dem Schallpegelmesser in der Anzeigeart „langsam'' und der Anzeigeart „Impuls'' festgestellten, zeitlich quadratisch gemittelten Schalldruckpegeln. Der in der Anzeigeart „Impuls'' gemessene Wert wird als „Impulsschalldruckpegel'' bezeichnet. Dies wird an einem der vorgeschriebenen Meßpunkte geprüft.
Ein Geräusch gilt als impulshaltig, wenn die Differenz zwischen den beiden genannten Pegeln größer als oder gleich 4 dB ist.
8. Auswertung der Ergebnisse
8.1. Berechnung der Mittelwerte
8.1.1. Mittelwert an einem Meßpunkt
Die Werte, die sich aus den Messungen gemäß Z 7.2. ergeben, sind zeitlich quadratische Mittelwerte. Die Werte, die sich aus den Messungen gemäß Ziffer 7 Punkt 2, ergeben, sind zeitlich quadratische Mittelwerte.
8.1.2. Mittelwert auf der Meßfläche
Aus den nach Z 8.1.1. bestimmten Werten wird der Schallpegel errechnet, der dem räumlichen quadratischen Mittelwert der Schalldrücke an sämtlichen Meßpunkten entspricht. Aus den nach Ziffer 8 Punkt eins Punkt eins, bestimmten Werten wird der Schallpegel errechnet, der dem räumlichen quadratischen Mittelwert der Schalldrücke an sämtlichen Meßpunkten entspricht.
8.2. Berechnung des mittleren Fremdgeräuschpegels
Den mittleren Fremdgeräuschpegel auf der Meßfläche erhält man durch Anwendung des Verfahrens der Z 8.1.2. auf die für die einzelnen Meßpunkte ermittelten Fremdgeräuschpegel. Den mittleren Fremdgeräuschpegel auf der Meßfläche erhält man durch Anwendung des Verfahrens der Ziffer 8 Punkt eins Punkt 2, auf die für die einzelnen Meßpunkte ermittelten Fremdgeräuschpegel.
Der Fremdgeräuschpegel an einem Meßpunkt ist gleich der energetischen Summe der Schalldrücke des Umgebungsgeräusches (Grundgeräusches) und der Störgeräusche an diesem Meßpunkt.
8.3 Berechnung des Meßflächeninhalts
Der Meßflächeninhalt S, in m2 wird berechnet als
S = 2 Pi r hoch 2;
darin ist r der Radius der Halbkugel in m.
Der Meßflächeninhalt braucht nur annähernd berechnet werden; ein
Fehler von +/-20% entspricht dabei im Meßflächenmaß
( S )
(10 log tief 10 --------)
( S tief 0)
einem Unterschied von +/-1 dB.
8.4. Berechnung des Meßflächenschalldruckpegels L tief pAm
Der Meßflächenschalldruckpegel ist der nach dem Verfahren der Z 8.1.2. berechnete und dann nach den Z 8.6.1., 8.6.3. und 8.6.4. korrigierte Wert. Der Meßflächenschalldruckpegel ist der nach dem Verfahren der Ziffer 8 Punkt eins Punkt 2, berechnete und dann nach den Ziffer 8 Punkt 6 Punkt eins Punkt , 8 Punkt 6 Punkt 3 und 8 Punkt 6 Punkt 4, korrigierte Wert.
8.5. Berechnung des Schalleistungspegels L tief WA
Der Schalleistungspegel L tief WA der Schallquelle wird nach folgender Gleichung berechnet:
S
L tief WA = L tief pAm + 10 log tief 10 -------- + K tief 2;
S tief 0
darin ist
L tief WA der Schalleistungspegel der geprüften Schallquelle in
dB, nach der Definition der Z 3.4.,
L tief pAm der nach Z 8.4. ermittelte Meßflächenschalldruckpegel in
dB, nach der Definition der Z 3.3.,
S der nach Z 8.3. berechnete Meßflächeninhalt in m2,
S tief 0 die Bezugsfläche (1 m2),
K tief 2 eine Korrekturgröße zur Berücksichtigung des Meßplatzes.
Diese Korrektur wird Null, wenn nicht nach Z 8.6.2. C =
K tief 2 werden muß.
Berechnungsbeispiele (Radius entsprechend Z 6.4.1.)
S
Wenn r = 4 m ist, dann ist 10 log tief 10 -------- = 20 dB.
S tief 0
S
Wenn r = 10 m ist, dann ist 10 log tief 10 -------- = 28 dB.
S tief 0
8.6. Korrektur der Meßergebnisse
8.6.1. Fremdgeräusch
Der nach dem Verfahren der Z 8.1. errechnete mittlere Schalldruckpegel auf der Meßfläche ist gegebenenfalls zur Berücksichtigung des nach dem Verfahren der Z 8.2. ermittelten Fremdgeräusches zu korrigieren. Der Korrekturwert K tief 1, in dB, der vom mittleren Schalldruckpegel auf der Meßfläche abzuziehen ist, findet sich in Tabelle 2. Der nach dem Verfahren der Ziffer 8 Punkt eins, errechnete mittlere Schalldruckpegel auf der Meßfläche ist gegebenenfalls zur Berücksichtigung des nach dem Verfahren der Ziffer 8 Punkt 2, ermittelten Fremdgeräusches zu korrigieren. Der Korrekturwert K tief 1, in dB, der vom mittleren Schalldruckpegel auf der Meßfläche abzuziehen ist, findet sich in Tabelle 2.
Tabelle 2
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Unterschied (in dB) zwischen dem
berechneten Schalldruckpegel der
Schallquelle in Betrieb und dem Korrekturwert K tief 1, in dB
Schalldruckpegel des Fremdgeräusches
allein
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unter 6 Keine brauchbare Messung
---------------------------------------------------------------------
6 1
---------------------------------------------------------------------
7 1
---------------------------------------------------------------------
8 1
---------------------------------------------------------------------
9 0,5
---------------------------------------------------------------------
10 0,5
---------------------------------------------------------------------
über 10 Keine Korrektur
---------------------------------------------------------------------
8.6.2. Akustische Eigenschaft des Meßplatzes
Die Konstante C zur Bestimmung der akustischen Eigenschaft des
Meßplatzes ist gegeben durch die Gleichung
C = L tief W Ar - L tief W As;
darin ist
L tief W Ar der Schalleistungspegel der Bezugsschallquelle in dB,
L tief W As der Schalleistungspegel der Bezugsschallquelle in dB,
berechnet anhand der mit dieser Schallquelle am
Meßplatz vorgenommenen Messungen, unter
Berücksichtigung der Z 7.1. (a, b, c).
Eine Konstante C für den Meßplatz braucht nicht bestimmt zu werden, wenn der Boden des Meßplatzes fest ist, aus Beton oder nichtporösem Asphalt besteht und die Meßumgebung frei ist von reflektierenden Gegenständen.
Bei teilweise reflektierendem Boden muß der Wert von C zwischen den festgesetzten Grenzwerten liegen. Der tatsächliche Wert von C zur Bestimmung der akustischen Eigenschaft des verwendeten Meßplatzes wird nach obiger Beziehung bestimmt.
Dieser Wert wird bei der Festlegung des Schalleistungspegels der Schallquelle als K tief 2 verwendet.
Außerdem sind je nach Einsatzbedingungen der Schallquelle (zB Höhenlage des Meßplatzes) weitere Korrekturen vorzunehmen.
Bei diesen Messungen muß die, wie voranstehend beschrieben ermittelte, Konstante C bei K tief 2 = 0 zwischen 0,5 und 2 betragen.
8.6.3. Störungen: Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Höhenlage und andere Meßeinrichtung:
Bei der Berücksichtigung möglicher Auswirkungen der vom Meßgerätehersteller genannten Störungen, insbesondere Temperatur, Luftdruck und Luftfeuchtigkeit, ist nach den Angaben des Meßgeräteherstellers zu verfahren.
8.6.4. Windeinfluß
Die zulässige Windgeschwindigkeit beträgt höchstens 8 m/s. Ab der vom Mikrophonhersteller angegebenen Windgeschwindigkeit ist das Mikrophon mit Windschirm zu versehen. Eine etwaige Korrektur der unter Z 8.4. angegebenen Berechnungen ist nach den Angaben des Windschirmherstellers vorzunehmen. Die zulässige Windgeschwindigkeit beträgt höchstens 8 m/s. Ab der vom Mikrophonhersteller angegebenen Windgeschwindigkeit ist das Mikrophon mit Windschirm zu versehen. Eine etwaige Korrektur der unter Ziffer 8 Punkt 4, angegebenen Berechnungen ist nach den Angaben des Windschirmherstellers vorzunehmen.
9. Aufzuschreibende Informationen
9.1. Geprüfte Schallquelle
Beschreibung der geprüften Schallquelle (einschließlich Abmessungen),
Betriebsbedingungen der Schallquelle während der Messungen,
Bedingungen für die Aufstellung der Schallquelle,
Anordnung der Schallquelle in der Meßumgebung,
wenn der Meßgegenstand mehrere Schallquellen hat, Beschreibung der während der Messungen in Betrieb befindlichen Schallquellen,
Umdrehungsgeschwindigkeit der Schneidevorrichtung.
9.2. Akustische Umgebung
Beschreibung der Meßumgebung und der physikalischen Eigenschaften des Meßplatzes sowie Zeichnung, aus der die Anordnung der Schallquelle sowie die Lage schallreflektierender Gegenstände in der Meßumgebung ersichtlich sind,
meteorologische Bedingungen: Wetter (sonnig, bewölkt, regnerisch, nebelig ...), Lufttemperatur, Luftdruck, Windgeschwindigkeit und Windrichtung, Luftfeuchtigkeit.
Konstante zur Bestimmung der akustischen Eigenschaft des Meßplatzes.
9.3. Meßgeräte
Benutzte Meßgeräte: Bezeichnung, Bauart, Gerätenummer und Hersteller,
zur Kalibrierung der Meßeinrichtung nach Z 5.5.1. verwendetes Verfahren, Name des Laboratoriums, das die unter Z 5.5.2. vorgeschriebene Kalibrierung vorgenommen hat, sowie Datum der letzten Kalibrierung.zur Kalibrierung der Meßeinrichtung nach Ziffer 5 Punkt 5 Punkt eins, verwendetes Verfahren, Name des Laboratoriums, das die unter Ziffer 5 Punkt 5 Punkt 2, vorgeschriebene Kalibrierung vorgenommen hat, sowie Datum der letzten Kalibrierung.
9.4. Akustische Daten
a) Form und Abmessungen der Meßfläche, Anordnung der Mikrophone,
wobei die Nummern der Meßpunkte und die Windrichtung in die
unter Z 9.2. lit. a vorgeschriebene Zeichnung einzutragen
sind,
S
b) Wert des Meßflächenmaßes 10 log tief 10 --------
S tief 0
(siehe Z 8.5.),
an den Meßpunkten gemessene Schalldruckpegel (siehe Z 8.1.1.),an den Meßpunkten gemessene Schalldruckpegel (siehe Ziffer 8 Punkt eins Punkt eins,),
gemittelter Schalldruckpegel auf der Meßfläche (siehe Z 8.1.2.),gemittelter Schalldruckpegel auf der Meßfläche (siehe Ziffer 8 Punkt eins Punkt 2,),
gegebenenfalls Korrekturwerte in dB (siehe Z 8.6.1., 8.6.3. und 8.6.4.),gegebenenfalls Korrekturwerte in dB (siehe Ziffer 8 Punkt 6 Punkt eins Punkt , 8 Punkt 6 Punkt 3 und 8 Punkt 6 Punkt 4,),
Meßflächen-Schalldruckpegel L tief pAm (siehe Z 8.4.),Meßflächen-Schalldruckpegel L tief pAm (siehe Ziffer 8 Punkt 4,),
Konstante C (siehe Z 8.6.2.),Konstante C (siehe Ziffer 8 Punkt 6 Punkt 2,),
Schalleistungspegel (siehe Z 8.5.),Schalleistungspegel (siehe Ziffer 8 Punkt 5,),
Richtmaß und Nummer des Meßpunktes, an dem L tief pAmax gemessen wurde (siehe Z 3.6.),Richtmaß und Nummer des Meßpunktes, an dem L tief pAmax gemessen wurde (siehe Ziffer 3 Punkt 6,),
Geräuschart (siehe Z 7.3.),Geräuschart (siehe Ziffer 7 Punkt 3,),
Schalldruckpegel am Bedienerplatz (siehe Anhang V),Schalldruckpegel am Bedienerplatz (siehe Anhang römisch fünf),
Ort, Tag und Uhrzeit der Messungen.
Angaben im Bericht nach Z 9Angaben im Bericht nach Ziffer 9
Von den Daten nach Z 9 werden in den Meßbericht nur diejenigen aufgenommen, die für die Zwecke der Messungen benötigt werden. Der Bericht muß die ausdrückliche Angabe enthalten, daß die Schallleistungspegel in voller Übereinstimmung mit diesem Meßverfahren ermittelt wurden und daß diese Schalleistungspegel in dB, A-bewertet, bezogen auf 1 pW, angegeben sind. Von den Daten nach Ziffer 9, werden in den Meßbericht nur diejenigen aufgenommen, die für die Zwecke der Messungen benötigt werden. Der Bericht muß die ausdrückliche Angabe enthalten, daß die Schallleistungspegel in voller Übereinstimmung mit diesem Meßverfahren ermittelt wurden und daß diese Schalleistungspegel in dB, A-bewertet, bezogen auf 1 pW, angegeben sind.
Methode zur Berechnung des mittleren Pegels, der dem quadratischen Mittelwert verschiedener Schalldrücke entspricht
Der quadratische Mittelwert verschiedener Schalldrücke, die entweder bei einer Reihe von Messungen an einem einzigen Punkt (zeitliches Mittel) oder an verschiedenen Punkten auf der Meßfläche (räumliches Mittel) gemessen worden sind, wird nach folgender Gleichung berechnet:
1
L tief pAm = L tief pAo + 10 log tief 10 - Sigma g tief i =
n
L tief pAo + 10 log tief 10 g tief m; (i = l bis n)
darin ist
L tief pAi der Schalldruckpegel, der sich aus der i-ten Messung
ergibt,
L tief pAo ein Hilfsdruckpegel zur Vereinfachung der Rechnung (zB
kleinster Wert für L tief pAi),
g tief i die Hilfsgröße für die i-te Messung g tief i =
10 hoch 0,1 (L tief pAi - L tief pAo),
l
g tief m Mittelwert der g tief i: - Sigma g tief i, (i = l bis n)
n
Delta L = L tief pAi - L tief pAo
In Tabelle 3 sind die g-Werte für verschiedene Delta
L-Werte aufgeführt.
Tabelle 3
g-Wert in Abhängigkeit von Delta L
Die Tabelle kann nach beiden Seiten erweitert werden.
---------------------------------------------------------------------
Delta g Delta g Delta g Delta g Delta g
L dB L dB L dB L dB L dB
---------------------------------------------------------------------
-20 0,01 -10 0,1 0 1 10 10 20 100
---------------------------------------------------------------------
-19,5 0,011 -9,5 0,112 0,5 1,12 10,5 11,2 20,5 112,2
---------------------------------------------------------------------
-19 0,013 -9 0,126 1 1,26 11 12,6 21 125,9
---------------------------------------------------------------------
-18,5 0,014 -8,5 0,141 1,5 1,41 11,5 14,1 21,5 141,3
---------------------------------------------------------------------
-18 0,016 -8 0,158 2 1,58 12 15,8 22 158,5
---------------------------------------------------------------------
-17,5 0,018 -7,5 0,178 2,5 1,78 12,5 17,8 22,5 177,8
---------------------------------------------------------------------
-17 0,02 -7 0,2 3 2 13 20 23 199,5
---------------------------------------------------------------------
-16,5 0,022 -6,5 0,224 3,5 2,24 13,5 22,4 23,5 223,9
---------------------------------------------------------------------
-16 0,025 -6 0,251 4 2,51 14 25,1 24 251,2
---------------------------------------------------------------------
-15,5 0,028 -5,5 0,282 4,5 2,82 14,5 28,2 24,5 281,8
---------------------------------------------------------------------
-15 0,032 -5 0,316 5 3,16 15 31,6 25 316,2
---------------------------------------------------------------------
-14,5 0,035 -4,5 0,355 5,5 3,55 15,5 35,5 25,5 354,8
---------------------------------------------------------------------
-14 0,04 -4 0,398 6 3,98 16 39,8 26 398,1
---------------------------------------------------------------------
-13,5 0,045 -3,5 0,447 6,5 4,47 16,5 44,7 26,5 446,7
---------------------------------------------------------------------
-13 0,05 -3 0,501 7 5,01 17 50,1 27 501,2
---------------------------------------------------------------------
-12,5 0,056 -2,5 0,562 7,5 5,62 17,5 56,2 27,5 562,3
---------------------------------------------------------------------
-12 0,063 -2 0,631 8 6,31 18 63,1 28 631
---------------------------------------------------------------------
-11,5 0,071 -1,5 0,708 8,5 7,08 18,5 70,8 28,5 707,9
---------------------------------------------------------------------
-11 0,079 -1 0,794 9 7,94 19 79,4 29 794,3
---------------------------------------------------------------------
-10,5 0,089 -0,5 0,891 9,5 8,91 19,5 89,1 29,5 891,3
---------------------------------------------------------------------
-10 0,1 0 1 10 10 20 100 30 1000
---------------------------------------------------------------------