Kurztitel
Schutzmaßnahmen betreffend Rasenmäher
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 239/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 249/2001Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2001,
Text
Anhang B
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Material und Aufbaubeispiel
Eine Schicht aus 20 mm dickem absorbierendem Material mit einem Luftstromwiderstand von 11 kNs/m4 und einer Dichte von 25 kg/m3. Aus Bequemlichkeitsgründen darf der künstliche Bodenbelag aus einzelnen Flächen zusammengesetzt werden.
Die Spanplattenkanten müssen wasserabweisend behandelt und gegen Feuchtigkeit geschützt sein. Dies kann durch Auftrag einer Schicht Kunststoffarbe geschehen.
Die Außenkanten sind durch Aluminium-Profilleisten (3 mm x 20 mm) zu halten.
In der Regel sind zwei Arten von Flächen zu unterscheiden,
nämlich
(A) Flächen, die nicht belastet werden;
(B) Flächen, die den Rasenmäher und die Bedienungsperson tragen
müssen.
Bei den unter (B) erwähnten zusammengefügten Flächen sind T-Profilleisten aus Aluminium (3 mm x 20 mm) als Abstandsstücke einzusetzen (siehe Abbildung 1).
Die derart vorbereiteten Platten werden dann mit dem auf Größe geschnittenen absorbierenden Material bedeckt.
Die unter (A) genannten Flächen werden mit einem Volierendrahtgeflecht (Maschenweite 10 mm, Drahtstärke 0,8 mm) überzogen.
Die unter (B) genannten Flächen werden mit einem Drahtgitter aus gewelltem Stahldraht (Maschenweite 30 mm, Drahtstärke 3,1 mm) abgedeckt.
Diese Drahtgitterabdeckungen werden an den U-Profilleisten aus Aluminium befestigt.
Abbildung 1
(Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)Anmerkung, Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Anmerkung
Formeln nicht direkt darstellbar