Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 342/1996Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften den Außenhandel und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit fördern.
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien stimmen überein,
daß insbesondere in folgenden Bereichen gute Kooperationsmöglichkeiten gegeben sind:
Förderung von Technologietransfer und Know-how-Ausbau einschließlich angewandter Forschung,
Land- und Forstwirtschaft einschließlich Landschaftsschutz,
Kultivierung, Gewinnung und Verarbeitung von Flachs,
Leder- und Pelzbe- und -verarbeitung,
holzbe- und verarbeitende Industrie,
Lebensmittelindustrie, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte,
landwirtschaftliche Maschinen und Ausrüstungen,
pharmazeutische, medizinische und chemische Industrie,
Elektro- und Elektronikindustrie,
gemeinsame Aufsuchung, Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Bodenschätzen,
Revitalisierung, Modernisierung, Ausbau, Automation bestehender Anlagen,
finanzielle und sonstige Dienstleistungen,
Berufsausbildung und Managementschulung,
Organisation und Durchführung von Messen, Ausstellungen, Seminaren, Austausch von Wirtschaftsmissionen und Experten;
daß die Projekte grundsätzlich nach den höchsten jeweils verfügbaren Standards der Umwelttechnologien verwirklicht werden sollen;
(3)Absatz 3,Die Vertragsparteien werden im Bewußtsein der Notwendigkeit der Verwirklichung wirtschaftlich vernünftiger und ökologisch vertretbarer Infrastruktursysteme höchstes Interesse der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen widmen:
Recycling und Abfallverwertung.
Schlagworte
Lederbearbeitung, Pelzbearbeitung, Lederverarbeitung, Pelzverarbeitung, Elektroindustrie
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2015
Dokumentnummer
NOR12087801
Alte Dokumentnummer
N5199656478J