Kurztitel
Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich - Durchführung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 493/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 328/2000Bundesgesetzblatt Nr. 493 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 328 aus 2000,
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 328/2000materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 328 aus 2000,
Text
3. ABSCHNITT
Vorbeugende Destillation von Wein
Antrag auf Genehmigung
§ 10. Der Antrag auf Genehmigung des Liefervertrages zwischen dem Erzeuger und dem Brenner, die Erklärung, selbst eine Destillation im eigenen Betrieb vorzunehmen oder die Erklärung, eine Destillation in einer Brennerei, die Lohnarbeiten durchführt, vornehmen zu lassen, sind mittels Formblatt zu stellen. Paragraph 10, Der Antrag auf Genehmigung des Liefervertrages zwischen dem Erzeuger und dem Brenner, die Erklärung, selbst eine Destillation im eigenen Betrieb vorzunehmen oder die Erklärung, eine Destillation in einer Brennerei, die Lohnarbeiten durchführt, vornehmen zu lassen, sind mittels Formblatt zu stellen.