Kurztitel
Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1 GewO 1994Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß Paragraph 172, Absatz eins, GewO 1994
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 506/1996Bundesgesetzblatt Nr. 506 aus 1996,
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.
Text
Anlage 2
-----------
(§ 21)
(Anm.: Anlage 2 nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)Anmerkung, Anlage 2 nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Geschäftszahl:
PRÜFUNGSSTELLE DER
....................................................................
PRÜFUNGSZEUGNIS
....................................................................
(Vor- und Familienname)
geboren am .................. in ....................................
hat sich am ................. der
PRÜFUNG
zum Nachweis der Befähigung zur Ausübung der auf den Personenkreis
der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung gemäß § 172
Abs. 1 GewO 1994 entsprechend der Verordnung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das
Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der
Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1
GewO 1994, BGBl. Nr. 506/1996, unterzogen und diese Prüfung laut
Beschluß der Prüfungskommission
einstimmig/mehrstimmig *1) mit Auszeichnung *1) bestanden.
............................, am .............................
Siegel der Für die Prüfungsstelle:
Prüfungsstelle
---------------------------------------------------------------------
*1) Nichtzutreffendes streichen