Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.01.1997 bis 04.03.2004 — BGBl. Nr. 506/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.01.199704.03.2004 BGBl. Nr. 506/1996 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß Paragraph 172, Absatz eins, GewO 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 506 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1997BGBl. Nr. 506/1996

Außerkrafttretensdatum

04.03.2004

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994

mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.

Text

                                                        Anlage 2

                                                       -----------

                                                         (§ 21)

Anmerkung, Anlage 2 nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

Geschäftszahl:

PRÜFUNGSSTELLE DER

....................................................................

                          PRÜFUNGSZEUGNIS

....................................................................

                       (Vor- und Familienname)

geboren am .................. in ....................................

hat sich am ................. der

                              PRÜFUNG

zum Nachweis der Befähigung zur Ausübung der auf den Personenkreis

der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung gemäß § 172

Abs. 1 GewO 1994 entsprechend der Verordnung des Bundesministers für

wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das

Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der

Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß § 172 Abs. 1

GewO 1994, BGBl. Nr. 506/1996, unterzogen und diese Prüfung laut

Beschluß der Prüfungskommission

einstimmig/mehrstimmig *1) mit Auszeichnung *1) bestanden.

............................,      am .............................

          Siegel der                       Für die Prüfungsstelle:

        Prüfungsstelle

---------------------------------------------------------------------

  *1) Nichtzutreffendes streichen

Schlagworte

Vorname

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

10007825

Dokumentnummer

NOR12088088

Alte Dokumentnummer

N5199658079J