Rechtstracker.at

§ 7

Fassungen
01.01.1997 bis 04.03.2004 — BGBl. Nr. 506/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 701.01.199704.03.2004 BGBl. Nr. 506/1996 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Arbeitsvermittler und über die auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkte Arbeitsvermittlung gemäß Paragraph 172, Absatz eins, GewO 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 506 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.01.1997BGBl. Nr. 506/1996

Außerkrafttretensdatum

04.03.2004

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994

mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.

Text

Ansuchen um Zulassung zur Prüfung

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Ein Ansuchen um Zulassung zur Prüfung ist spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin an die Prüfungsstelle zu richten.
  2. Absatz 2,Dem Ansuchen um Zulassung zur Prüfung sind anzuschließen:
    1. Ziffer eins
      Urkunden über den Vor- und Familiennamen,
    2. Ziffer 2
      die erforderlichen Belege gemäß Paragraph 8, zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung,
    3. Ziffer 3
      der Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr,
    4. Ziffer 4
      gegebenenfalls die erforderlichen Belege zum Nachweis der Voraussetzungen für das Entfallen des Prüfungsteiles Ausbilderprüfung (Paragraph 23 a, Absatz 2, GewO 1994) und des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung und
    5. Ziffer 5
      falls die Voraussetzungen für den Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung nicht erfüllt sind, eine Erklärung des Prüfungswerbers, ob er zum Prüfungsteil Unternehmerprüfung antritt.

Schlagworte

Vorname

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

10007825

Dokumentnummer

NOR12088071

Alte Dokumentnummer

N5199658062J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/506/P7/NOR12088071