Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufs der ÖBB-Strecke Innsbruck–Bludenz, Abschnitt Langen–Klösterle
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 218/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2001,
Text
Der Trassenverlauf der obbezeichneten Strecke wird im Bereich der Gemeinde Klösterle wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 110,474 und endet bei km 113,547 der Strecke Innsbruck-Bludenz im Abschnitt „Langen-Klösterle”.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Verwaltungsbereich Verkehr, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klösterle aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. LK-16-418V und LK-16-419V) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Verwaltungsbereich Verkehr, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klösterle aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. LK-16-418V und LK-16-419V) zu ersehen.