Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sanitär- und Klimatechnik - Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 269/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 63/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 16Paragraph 16
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Teil 3
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Sanitär- und Klimatechniker -
Heizungsinstallation
Berufsprofil
§ 16. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Sanitär- und Klimatechniker - Heizungsinstallation ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten entspreched (Anm.: richtig: entsprechend) der gewählten Fachrichtung fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen: Paragraph 16, Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Sanitär- und Klimatechniker - Heizungsinstallation ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten entspreched Anmerkung, richtig: entsprechend) der gewählten Fachrichtung fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Einrichten des Arbeitsplatzes,
Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
Festlegen der Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden,
Fachgerechtes Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien,
Fehlersuche und Fehlerbehebung,
Herstellen, Montieren, Justieren und Prüfen von Rohrsystemen und Rohrverbindungen samt Fördervorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen und Sperrvorrichtungen,
Zusammenbauen, Montieren, Prüfen und Warten von Heizungsanlagen, Warmwasserversorgungsanlagen und deren Komponenten,
Warten und Instandsetzen von Rohrleitungssystemen und Regelsystemen,
Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung einschlägiger Sicherheits- und Umweltstandards,
Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf, die Arbeitsergebnisse und die Prüfergebnisse.
Schlagworte
Sanitärtechnik, Sicherheitsstandard
Dokumentnummer
NOR12088539
Alte Dokumentnummer
N5199710287U