Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 402/1997 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 496/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Abkürzung
KPA-Verordnung 1997
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
1. Abschnitt
Allgemeines
Anwendungsbereich
§ 1. Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung der Rechtsakte des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission im Rahmen der Einführung einer Stützungsregelung für die Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen sowie eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen hinsichtlich Paragraph eins, Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung der Rechtsakte des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission im Rahmen der Einführung einer Stützungsregelung für die Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen sowie eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen hinsichtlich
der vereinfachten Ausgleichszahlung für Kleinerzeuger,
der allgemeinen Ausgleichszahlung für Erzeuger, die Flächen stillegen,
der Flächenstillegung im Rahmen der Regelung über die allgemeine Ausgleichszahlung und
des Anbaus nachwachsender Rohstoffe auf stillgelegten Flächen im Rahmen der Regelung über die allgemeine Ausgleichszahlung.
Schlagworte
Verwaltungssystem
Dokumentnummer
NOR12089271
Alte Dokumentnummer
N5199750051L