Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
24.04.1998 bis 30.04.2021 — BGBl. II Nr. 129/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 224.04.199830.04.2021 BGBl. II Nr. 129/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 199/2021

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

24.04.1998BGBl. II Nr. 129/1998

Außerkrafttretensdatum

30.04.2021aufgehoben durch BGBl. II Nr. 199/2021

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Teil 2
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann - Abfall

Berufsprofil

Paragraph 2,

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann - Abfall ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. Ziffer eins
    Einrichten des Arbeitsplatzes,
  2. Ziffer 2
    Lesen und Anfertigen einfacher Skizzen und Zeichnungen,
  3. Ziffer 3
    Instandhalten und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen für die Behandlung von Abfällen und Reststoffen,
  4. Ziffer 4
    Erkennen und Klassifizieren der Abfälle und Reststoffe,
  5. Ziffer 5
    Auswahl der Entsorgungswege und der Recyclingwege,
  6. Ziffer 6
    Analysieren und Dokumentieren bei der Sammlung und Behandlung von Abfällen und Reststoffen,
  7. Ziffer 7
    Sicheres und fachgerechtes Betreiben von abfalltechnischen Geräten, Maschinen und Anlagen,
  8. Ziffer 8
    Befähigung zur Ausübung der facheinschlägigen Tätigkeit als Deponiewärter und Abfallbeauftragter,
  9. Ziffer 9
    Kontrollieren des Deponieeingangs,
  10. Ziffer 10
    Mitwirken bei der Abfallberatung und Reststoffberatung.

Schlagworte

Entsorgungsfachmann


Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

10007938

Dokumentnummer

NOR12089778

Alte Dokumentnummer

N5199810658O