Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
14.05.1998 bis 31.03.2006 — BGBl. II Nr. 160/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 214.05.199831.03.2006 BGBl. II Nr. 160/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 151/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sonnenschutztechniker-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

14.05.1998BGBl. II Nr. 160/1998

Außerkrafttretensdatum

31.03.2006aufgehoben durch BGBl. II Nr. 151/2006

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsprofil

Paragraph 2, Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Sonnenschutztechniker ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. Ziffer eins
    Einrichten des Arbeitsplatzes,
  2. Ziffer 2
    Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
  3. Ziffer 3
    Festlegen der Arbeitsschritte, der Arbeitsmittel und der Arbeitsmethoden,
  4. Ziffer 4
    Fachgerechtes Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien,
  5. Ziffer 5
    Projektieren, Planen und Kalkulieren von Sonnenschutzanlagen,
  6. Ziffer 6
    Herstellen und Zusammenbauen von Sonnenschutzanlagen,
  7. Ziffer 7
    Montieren, Inbetriebnehmen und Warten von mechanischen und elektrisch betriebenen Sonnenschutzanlagen,
  8. Ziffer 8
    Anschließen, Inbetriebnehmen und Prüfen von sonnenschutztechnischen Prozeßleitanlagen,
  9. Ziffer 9
    Beurteilen, Einschätzen und Messen elektrischer und berufstypischer nichtelektrischer Größen,
  10. Ziffer 10
    Kundenorientiertes Verhalten und Kundenberatung,
  11. Ziffer 11
    Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards,
  12. Ziffer 12
    Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse.

Gesetzesnummer

10007942

Dokumentnummer

NOR12089833

Alte Dokumentnummer

N5199810750O