Kurztitel
Vulkaniseure-Befähigungsnachweisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 187/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 1998,
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.
Text
Anlage
(§ 20)
(Anm.: Anlage nicht direkt darstellbar!)
Geschäftszahl:
Prüfungsstelle der
...................................................................
Prüfungszeugnis
....................................................................
(Vor- und Familienname)
geboren am .................... in .................................
hat sich am .................. der
Prüfung
zum Nachweis der Befähigung für das Gewerbe der Vulkaniseure gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vulkaniseure, BGBl. II Nr. 187/1998, in der jeweils geltenden Fassung unterzogen und diese Prüfung laut Beschluß der Prüfungskommissionzum Nachweis der Befähigung für das Gewerbe der Vulkaniseure gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vulkaniseure, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 1998,, in der jeweils geltenden Fassung unterzogen und diese Prüfung laut Beschluß der Prüfungskommission
einstimmig/mehrstimmig *) mit Auszeichnung *) bestanden Prüfungsteil Unternehmerprüfung einstimmig/mehrstimmig *) mit Auszeichnung bestanden *) nicht bestanden *)
entfallen gemäß § 23 Abs. 2 GewO 1994 *) nicht angetreten *) Prüfungsteil Ausbilderprüfung mit Auszeichnung bestanden *) bestanden *)entfallen gemäß Paragraph 23, Absatz 2, GewO 1994 *) nicht angetreten *) Prüfungsteil Ausbilderprüfung mit Auszeichnung bestanden *) bestanden *)
entfallen gemäß § 23a Abs. 2 GewO 1994 *)entfallen gemäß Paragraph 23 a, Absatz 2, GewO 1994 *)
.............................., am .......................
Siegel
der
Prüfungsstelle Für die Prüfungsstelle:
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*) Nichtzutreffendes streichen