Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
04.06.1998 bis 04.03.2004 — BGBl. II Nr. 187/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 404.06.199804.03.2004 BGBl. II Nr. 187/1998 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vulkaniseure-Befähigungsnachweisverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

04.06.1998BGBl. II Nr. 187/1998

Außerkrafttretensdatum

04.03.2004

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994

mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.

Text

Praktischer Prüfungsteil

Paragraph 4, (1) Der praktische Prüfungsteil umfaßt die Ausführung von Arbeiten zum Nachweis folgender Fertigkeiten:

  1. Ziffer eins
    Heißrunderneuern von Reifen und Erneuern mit vorvulkanisierten Laufflächen,
  2. Ziffer 2
    Reparieren von Reifen,
  3. Ziffer 3
    Herstellen und Reparieren von technischen Gummiartikeln,
  4. Ziffer 4
    Herstellen und Reparieren von technischen Kunststoffartikeln,
  5. Ziffer 5
    Herstellen einer Endlosverbindung,
  6. Ziffer 6
    Reparieren eines Förderbandes,
  7. Ziffer 7
    Montieren,
  8. Ziffer 8
    Korrigieren des Rundlaufes,
  9. Ziffer 9
    Beurteilen der Reparaturfähigkeit von Gummi- und Kunststoffartikeln,
  10. Ziffer 10
    Beurteilen und Feststellen der Runderneuerungsfähigkeit von Karkassen und
  11. Ziffer 11
    Beurteilen, Prüfen, Beheben von Fahrwerksfehlern im Zusammenhang mit der Reifenabnutzung und dem Sicherheitsverhalten des Fahrzeuges.
  1. Absatz 2,Entsprechend der Aufgabenstellung durch die Prüfungskommission sind die Arbeiten unter Anwendung moderner Techniken auszuführen.
  2. Absatz 3,Die Ausführungen der Arbeiten muß in 22 Stunden erwartet werden können. Der praktische Prüfungsteil ist nach 24 Stunden zu beenden.

Gesetzesnummer

10007955

Dokumentnummer

NOR12089957

Alte Dokumentnummer

N5199811927U