Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes im Abschnitt Loifarn, Bereich Birgltunnel, im Zuge der Hochleistungsstrecke Salzburg–Schwarzach/St. Veit–Villach-Staatsgrenze bei Rosenbach
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 320/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2001,
Text
Der Trassenverlauf des Abschnittes Loifarn, Bereich Birgltunnel, im Bereich der Hochleistungsstrecke Salzburg-Schwarzach/St.
Veit-Villach-Staatsgrenze bei Rosenbach wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 2,060 (Abzweigung Brandstatt) im Bereich des Endportales des Untersbergtunnel und endet bei km 3,800.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Veit im Pongau aufliegenden Planunterlage (Plannummer 1776/TV/11a) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Veit im Pongau aufliegenden Planunterlage (Plannummer 1776/TV/11a) zu ersehen.