Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (2. Protokoll) – Kundmachung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 41/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
18 Kundmachungswesen; 59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Text
Das Zweite Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 40/1998) ist hinsichtliche (Anm.: richtig: hinsichtlich) der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.Das Zweite Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 1998,) ist hinsichtliche Anmerkung, richtig: hinsichtlich) der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018
Dokumentnummer
NOR12090363
Alte Dokumentnummer
N5199851562L