Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 82/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 1998,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
TEIL ITEIL römisch eins
EINLEITUNG
Artikel 1
Geltungsbereich und Ziele des Protokolls
(1)Absatz eins,Dieses Protokoll legt Grundsätze für die Politik zur Förderung der Energieeffizienz als wesentliche Energiequelle und zur hieraus folgenden Verringerung schädlicher Umwelteinflüsse von Energiesystemen fest. Des weiteren dient es als Orientierung für die Entwicklung von Energieeffizienzprogrammen, nennt Bereiche der Zusammenarbeit und schafft einen Rahmen für die Entwicklung gemeinsamer und koordinierter Maßnahmen. Diese Maßnahmen können die Erkundung, Aufsuchung, Produktion, Umwandlung, Lagerung, Beförderung, Verteilung und den Verbrauch von Energie in allen Wirtschaftszweigen einschließen.
(2)Absatz 2,Die Ziele dieses Protokolls sind
die Förderung der Energieeffizienzpolitik im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung;
die Schaffung von Rahmenbedingungen, die Produzenten und Verbraucher dazu bewegen, Energie so sparsam, effizient und umweltfreundlich wie möglich zu nutzen, insbesondere durch die Schaffung effizienter Energiemärkte und eine umfassendere Einbeziehung von Umweltkosten und -nutzen, und
die Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023
Dokumentnummer
NOR12090558
Alte Dokumentnummer
N5199852307L