Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 82/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 1998,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Text
Artikel 11
Sekretariat und Finanzierung
(1)Absatz eins,Das nach Artikel 35 des Vertrags über die Energiecharta errichtete Sekretariat gewährt der Chartakonferenz alle erforderliche Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten aus diesem Protokoll und stellt vorbehaltlich der Genehmigung der Chartakonferenz weitere Dienste zugunsten des Protokolls zur Verfügung, die von Zeit zu Zeit benötigt werden.
(2)Absatz 2,Die auf Grund dieses Protokolls entstehenden Kosten für das Sekretariat und die Chartakonferenz werden von den Vertragsparteien dieses Protokolls entsprechend ihrer Zahlungsfähigkeit getragen, die auf der Grundlage des in Anlage B des Vertrags über die Energiecharta angegebenen Verteilungsschlüssels festgestellt wird.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023
Dokumentnummer
NOR12090568
Alte Dokumentnummer
N5199852317L