Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 82/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 1998,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Text
Artikel 16
Beitritt
Dieses Protokoll steht für Staaten und für Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, welche die Charta unterzeichnet haben und Vertragsparteien des Vertrags über die Energiecharta sind, von dem Tag an, an dem die Unterzeichnung des Protokolls beendet ist, unter den von der Chartakonferenz zu genehmigenden Bedingungen zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023
Dokumentnummer
NOR12090573
Alte Dokumentnummer
N5199852322L