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Anl. 4 ElWOG

Fassungen
21.02.2006 bis 02.03.2011
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 421.02.200602.03.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2010

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2010,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

21.02.2006

Außerkrafttretensdatum

02.03.2011aufgehoben durch BGBl. I Nr. 110/2010

Abkürzung

ElWOG

Index

58/02 Energierecht

Text

Anlage römisch vier

(zu Paragraph 42 a,)

Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Die Werte für die Berechnung des Wirkungsgrades der KWK und der Primärenergieeinsparungen sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen.

  1. Litera a
    Hocheffiziente KWK
    • Strichaufzählung
      Im Rahmen dieser Richtlinie muss „hocheffiziente KWK“ folgende Kriterien erfüllen:
    • Strichaufzählung
      die KWK-Erzeugung in KWK-Blöcken ermöglicht gemäß Buchstabe b) berechnete Primärenergieeinsparungen von mindestens 10% im Vergleich zu den Referenzwerten für die getrennte Strom- und Wärmeerzeugung;
    • Strichaufzählung
      die Erzeugung in KWK-Klein- und Kleinstanlagen, die Primärenergieeinsparungen erbringen, kann als hocheffiziente KWK gelten.
  2. Litera b
    Berechnung der Primärenergieeinsparungen
    • Strichaufzählung
      Die Höhe der Primärenergieeinsparungen durch KWK gemäß Anhang römisch drei ist anhand folgender Formel zu berechnen:

Anmerkung, Formel nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des Bundesgesetzblatt im RIS verwiesen:)
Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 106/2006

  • Strichaufzählung
    PEE Primärenergieeinsparung.
  • Strichaufzählung
    KWK W Eta Wärmewirkungsgrad-Referenzwert der KWK-Erzeugung, definiert als jährliche Nutzwärmeerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von KWK-Nutzwärmeleistung und KWK-Stromerzeugung eingesetzt wurde.
  • Strichaufzählung
    Ref W Eta Wirkungsgrad-Referenzwert für die getrennte Wärmeerzeugung.
  • Strichaufzählung
    KWK E Eta elektrischer Wirkungsgrad der KWK, definiert als jährlicher KWK-Strom im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von KWK-Nutzwärmeleistung und KWK-Stromerzeugung eingesetzt wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweise gemäß Paragraph 42 b, auszustellen.
  • Strichaufzählung
    Ref E Eta Wirkungsgrad-Referenzwert für die getrennte Stromerzeugung.
  1. Litera c
    Berechnung der Energieeinsparung unter Verwendung alternativer Berechnungsmethoden nach Artikel 12, Absatz 2, der Richtlinie 2004/8/EG.
    • Strichaufzählung
      Werden die Primärenergieeinsparungen für einen Prozess gemäß Artikel 12, Absatz 2, der Richtlinie 2004/8/EG berechnet, so sind sie gemäß der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs zu berechnen, wobei “KWK W Eta” durch “W Eta” und “KWK E Eta” durch “E Eta” ersetzt wird.
    • Strichaufzählung
      W Eta bezeichnet den Wärmewirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Wärmeerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von Wärmeerzeugung und Stromerzeugung eingesetzt wurde.
    • Strichaufzählung
      E Eta bezeichnet den elektrischen Wirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Stromerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Summe von Wärme und Stromerzeugung eingesetz wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweise gemäß Paragraph 42 b, auszustellen.
  2. Litera d
    Die Energie-Control kann für die Berechnung nach den Buchstaben b) und c) andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwenden.
  3. Litera e
    Für KWK-Kleinstanlagen kann die Berechnung von Primärenergieeinsparungen auf zertifizierten Daten beruhen.
  4. Litera f
    Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme
    • Strichaufzählung
      Anhand der Grundsätze für die Festlegung der Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß Paragraph 42 a und der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs ist der Betriebswirkungsgrad der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme zu ermitteln, die durch KWK ersetzt werden soll.
    • Strichaufzählung
      Die Wirkungsgrad-Referenzwerte werden nach folgenden Grundsätzen berechnet:
    1. Ziffer eins
      Beim Vergleich von KWK-Blöcken gemäß Artikel 3, mit Anlagen zur getrennten Stromerzeugung gilt der Grundsatz, dass die gleichen Kategorien von Primärenergieträgern verglichen werden.
    2. Ziffer 2
      Jeder KWK-Block wird mit der besten, im Jahr des Baus dieses KWK-Blocks auf dem Markt erhältlichen und wirtschaftlich vertretbaren Technologie für die getrennte Erzeugung von Wärme und Strom verglichen.
    3. Ziffer 3
      Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für KWK-Blöcke, die mehr als zehn Jahre alt sind, werden auf der Grundlage der Referenzwerte von Blöcken festgelegt, die zehn Jahre alt sind.
    4. Ziffer 4
      Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme müssen die klimatischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten widerspiegeln.

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011

Gesetzesnummer

10007995

Dokumentnummer

NOR40079419