Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Interventionsbutter-Verordnung 1998
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 270/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 270 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Inkrafttretensdatum
01.07.2007
Außerkrafttretensdatum
30.06.2008aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2008
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Anträge auf Vertragsabschluss oder Erhöhung der Vertragsmenge
§ 17. Der Abschluss eines Lagervertrages oder die Erhöhung der Vertragsmenge um mindestens 1000 kg ist bei der AMA mittels eines von der AMA aufgelegten Musters zu beantragen. Die AMA hat die Annahme des Antrages auf Vertragsabschluss oder auf Erhöhung der Vertragsmenge zu bestätigen. Paragraph 17, Der Abschluss eines Lagervertrages oder die Erhöhung der Vertragsmenge um mindestens 1000 kg ist bei der AMA mittels eines von der AMA aufgelegten Musters zu beantragen. Die AMA hat die Annahme des Antrages auf Vertragsabschluss oder auf Erhöhung der Vertragsmenge zu bestätigen.
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2008
Dokumentnummer
NOR40089735