Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Systemnutzungstarifes - Grundsätze
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 51/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 306/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 51 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 306 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 20Paragraph 20
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Text
4. Teil
Netzebenen und Netzbereiche
Netzebenen
§ 20. (1) Als Netzebenen, von denen bei der Bildung der Systemnutzungstarife auszugehen ist, werden - mit Ausnahme der Netze, die in dem vom Netz der Tiroler Wasserkraftwerke AG abgedeckten Gebiet gelegen sind - bestimmt:Paragraph 20, (1) Als Netzebenen, von denen bei der Bildung der Systemnutzungstarife auszugehen ist, werden - mit Ausnahme der Netze, die in dem vom Netz der Tiroler Wasserkraftwerke AG abgedeckten Gebiet gelegen sind - bestimmt:
Höchstspannungsebene (380 kV und 220 kV, einschließlich 380/220-kV-Umspannung);
Umspannung von Höchst- zu Hochspannung;
Hochspannung (110 kV, einschließlich Anlagen mit einer Betriebsspannung zwischen mehr als 35 kV und 110 kV);
Umspannung von Hoch- zu Mittelspannung;
Mittelspannung (mit einer Betriebsspannung zwischen mehr als 1 kV bis einschließlich 35 kV sowie Zwischenumspannungen);
Umspannung von Mittel- zu Niederspannung;
Niederspannung (1 kV und darunter).
(2)Absatz 2,Als Netzebenen, von denen bei der Bildung der Systemnutzungstarife in dem vom Netz der Tiroler Wasserkraftwerke AG abgedeckten Gebiet auszugehen ist, werden, sofern jeweils vorhanden, bestimmt:
Höchstspannung (380 kV und 220 kV, einschließlich 380/220-kV-Umspannung);
Umspannung von Höchst- zu Hochspannung;
Hochspannung (110 kV, einschließlich Anlagen mit einer Betriebsspannung von mehr als 25 kV und weniger als 110 kV);
ab Umspannstation, Betriebsspannung 25 kV;
ab Netz, Betriebsspannung 25 kV;
ab Umspannstation, Betriebsspannung 10 kV;
ab Netz, Betriebsspannung 10 kV;
Niederspannung (1 kV und darunter) ab 25-kV-Umspannstation;
Niederspannung (1 kV und darunter) ab 10-kV-Umspannstation;
Niederspannung (1 kV und darunter) ab Netz.
Dokumentnummer
NOR12091171
Alte Dokumentnummer
N5199913090Y