Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erlösminderungen aus Investitionen - Betriebsbeihilfen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 53/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
58/03 Sicherung der Energieversorgung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 103/2000).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2000,).
Text
Der von den Endverbrauchern aufzubringende Betrag zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften gemäß § 3 Z 4 und 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 52/1999 erforderlichen Mittel wird für das Jahr 1999 mit 0,574 g/kWh festgelegt.Der von den Endverbrauchern aufzubringende Betrag zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften gemäß Paragraph 3, Ziffer 4 und 5 der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 52 aus 1999, erforderlichen Mittel wird für das Jahr 1999 mit 0,574 g/kWh festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR12091539
Alte Dokumentnummer
N5199957317L