Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll) – Kundmachung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 62/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
18 Kundmachungswesen; 59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Text
Das Fünfte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 61/1999) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.Das Fünfte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 61 aus 1999,) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018
Dokumentnummer
NOR12092032
Alte Dokumentnummer
N5199959152L