Rechtstracker.at

Anl. 1 AEUV

Fassungen
01.01.1995 bis 30.11.2009 — BGBl. III Nr. 86/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.01.199530.11.2009 BGBl. III Nr. 86/1999 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 1999,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. III Nr. 86/1999

Außerkrafttretensdatum

30.11.2009

Abkürzung

AEUV

Index

59/04 EU - EWR

Text

ANHÄNGE

ANHANG römisch eins

LISTE

                     zu Artikel 32 dieses Vertrags

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     - 1 -                               - 2 -

   Nummer des

    Brüsseler                       Warenbezeichnung

Zolltarifschemas

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KAPITEL 1            Lebende Tiere

KAPITEL 2            Fleisch und genießbarer Schlachtabfall

KAPITEL 3            Fische, Krebstiere und Weichtiere

KAPITEL 4            Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier;

                     natürlicher Honig

KAPITEL 5

      05.04          Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als

                     Fischen, ganz oder geteilt

      05.15          Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder

                     genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere

                     des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar

KAPITEL 6            Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

KAPITEL 7            Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu

                     Ernährungszwecken verwendet werden

KAPITEL 8            Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten

                     oder von Melonen

KAPITEL 9            Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate

                     (Position 09.03)

KAPITEL 10           Getreide

KAPITEL 11           Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber,

                     Inulin

KAPITEL 12           Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene

                     Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder

                     Heilgebrauch, Stroh und Futter

KAPITEL 13

    ex 13.03         Pektin

KAPITEL 15

       15.01         Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepreßt oder

                     ausgeschmolzen

       15.02         Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder

                     ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus

       15.03         Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl,

                     Oleomargarine und Talgöl, weder emulgiert,

                     vermischt noch anders verarbeitet

       15.04         Fette und Öle von Fischen oder

                     Meeressäugetieren, auch raffiniert

       15.07         Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh,

                     gereinigt oder raffiniert

       15.12         Tierische und pflanzliche Fette und Öle,

                     gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht weiter

                     verarbeitet

       15.13         Margarine, Kunstspeisefett und andere

                     genießbare verarbeitete Fette

       15.17         Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen

                     oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen

KAPITEL 16           Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren

                     und Weichtieren

KAPITEL 17

       17.01         Rüben- und Rohrzucker, fest

       17.02         Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit

                     natürlichem Honig vermischt; Zucker und

                     Melassen, karamelisiert

       17.03         Melassen, auch entfärbt

       17.05 (*1)    Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder

                     gefärbt (einschließlich Vanille- und

                     Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit

                     beliebigem Zusatz von Zucker

KAPITEL 18

       18.01         Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet

       18.02         Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer

                     Kakaoabfall

KAPITEL 20           Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern,

                     Früchten und anderen Pflanzen oder

                     Pflanzenteilen

KAPITEL 22

       22.04         Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne

                     Alkohol stummgemacht

       22.05         Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol

                     stummgemachter Most aus frischen Weintrauben

       22.07         Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene

                     Getränke

    ex 22.08 (*1)    Äthylalkohol und Sprit, vergällt und

    ex 22.09 (*1)    unvergällt, mit einem beliebigen

                     Äthylalkoholgehalt, hergestellt aus

                     landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in

                     Anhang I des Vertrags aufgeführt sind

                     (ausgenommen Branntwein, Likör und andere

                     alkoholische Getränke, zusammengesetzte

                     alkoholische Zubereitungen - Essenzen - zur

                     Herstellung von Getränken)

    ex 22.10 (*1)    Speiseessig

KAPITEL 23           Rückstände und Abfälle der

                     Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter

KAPITEL 24

       24.01         Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle

KAPITEL 45

       45.01         Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle;

                     Korkschrot, Korkmehl

KAPITEL 54

       54.01         Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt

                     oder anders bearbeitet, jedoch nicht

                     versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich

                     Reißspinnstoff)

KAPITEL 57

       57.01         Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet,

                     geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet,

                     jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle

                     (einschließlich Reißspinnstoff)

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(*1) Position eingefügt gemäß Artikel 1 der Verordnung Nr. 7a des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 18. Dezember 1959 (ABl. Nr. 7 vom 30.1.1961, S. 71/61).

Schlagworte





Gewerbegebrauch, Rübenzucker

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2014

Gesetzesnummer

10008049

Dokumentnummer

NOR12092019

alte Dokumentnummer

N5199959006L