Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 86/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
ANHANG IIANHANG römisch zwei
ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE
auf welche der Vierte Teil des Vertrags
Anwendung findet
Neukaledonien und Nebengebiete,
Französische Süd- und Antarktisgebiete,
Niederländische Antillen:
Südgeorgien und südliche Sandwichinseln,
St. Helena und Nebengebiete,
Britisches Antarktis-Territorium,
Britisches Territorium im Indischen Ozean,
Britische Jungferninseln.
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2014
Dokumentnummer
NOR12092020
alte Dokumentnummer
N5199959007L