Norm Kanzleipersonal-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Kanzleipersonal-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1898 — RGBl. Nr. 170/1897 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.09.198731.12.2004 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999 01.01.198031.08.1987 § → § BGBl. Nr. 333/1979 11.12.196531.12.1979 § → § BGBl. Nr. 334/1965 01.01.189810.12.1965 RGBl. Nr. 170/1897 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1898 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 2§ 3§ 4Erfordernisse für die Ernennung der Kanzleibeamten§ 5§ 10§ 11§ 12§ 13§ 14§ 15§ 16§ 17§ 18§ 21§ 28§ 29§ 30§ 31§ 32§ 53