Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übereinkommen (Nr. 5) über das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zur gewerblichen Arbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 279/1936 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 200/2001Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1936, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 200 aus 2001,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Text
Artikel 13.
Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes hat, sooft er es für nötig erachtet, der Allgemeinen Konferenz einen Bericht über die Durchführung dieses Übereinkommens zu erstatten und zu prüfen, ob die Frage seiner gänzlichen oder teilweisen Abänderung auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werden soll.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1964
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2025
Dokumentnummer
NOR40084763