Norm Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr× ▾ ‹›Gliederung Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr Fassungen (Gesetz) ab 01.04.1944 — dRGBl. I S 5/1944 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.04.1944 dRGBl. I S 5/1944 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.04.1944 § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6