Kurztitel
Ruhe(Versorgungs)genüsse Arbeiter der Österr. Staatsdruckerei ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 120/1963 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1963, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,
Index
65/01 Allgemeines Pensionsrecht, 65/03 Nachkriegs- und Übergangsrecht
Text
Artikel I.Artikel römisch eins.
(Anm.: zu Anlage 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 52/1952)Anmerkung, zu Anlage 1, 2 und 3, Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1952,)
Die Verordnung der Bundesregierung vom 6. März 1952, BGBl. Nr. 52, betreffend die Ruhe(Versorgungs)genüsse der angelobten Arbeiter der Österreichischen Staatsdruckerei, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 120/1960, wird abgeändert wie folgt:Die Verordnung der Bundesregierung vom 6. März 1952, BGBl. Nr. 52, betreffend die Ruhe(Versorgungs)genüsse der angelobten Arbeiter der Österreichischen Staatsdruckerei, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1960,, wird abgeändert wie folgt:
Die in den Anlagen 1, 2 und 3 festgesetzten Bemessungsgrundlagen werden für die nach dem 1. Jänner 1956 provisionierten Arbeiter und Arbeiterinnen erhöht:
für die Facharbeiter der Staatsdruckerei (Anlage 1 - Lohngruppe I) um 5 v. H.,für die Facharbeiter der Staatsdruckerei (Anlage 1 - Lohngruppe römisch eins) um 5 v. H.,
für die Arbeiter und Arbeiterinnen der Staatsdruckerei (Anlage 2 und 3 - Lohngruppen II und III) um je 4 v. H.,für die Arbeiter und Arbeiterinnen der Staatsdruckerei (Anlage 2 und 3 - Lohngruppen römisch zwei und römisch drei) um je 4 v. H.,
für die Facharbeiter der Staatsdruckerei - Wiener Zeitung - (Anlage 1 - Lohngruppe I) um 6 v. H. undfür die Facharbeiter der Staatsdruckerei - Wiener Zeitung - (Anlage 1 - Lohngruppe römisch eins) um 6 v. H. und
für die Arbeiter der Staatsdruckerei - Wiener Zeitung - (Anlage 2 - Lohngruppe II) um 5 v. H.für die Arbeiter der Staatsdruckerei - Wiener Zeitung - (Anlage 2 - Lohngruppe römisch zwei) um 5 v. H.
Anmerkung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.