Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ruhe(Versorgungs)genüsse Arbeiter der Österr. Staatsdruckerei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 52/1952 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1952, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
65/01 Allgemeines Pensionsrecht, 65/03 Nachkriegs- und Übergangsrecht
Text
§ 1. Die Ruhe(Versorgungs)genüsse der angelobten Arbeiter der Österreichischen Staatsdruckerei und ihrer Hinterbliebenen werden nach dem Schema der Anlagen 1, 2 und 3 neu festgesetzt. Paragraph eins, Die Ruhe(Versorgungs)genüsse der angelobten Arbeiter der Österreichischen Staatsdruckerei und ihrer Hinterbliebenen werden nach dem Schema der Anlagen 1, 2 und 3 neu festgesetzt.
Dokumentnummer
NOR12093003
Alte Dokumentnummer
N6195214386T